Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 21
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-359 (Dez. III, Amt 20) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0984
Ergänzungsantrag Die Linke vom 04.12.2025, 2021-26/DS-I(A)0984/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0984/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Neben der Ausgabe von opto-elektronischen Ausgabe von QR-Codes per Bescheid werden auf Wunsch weiterhin Hundesteuermarken ausgegeben, die mit dem Aufdruck des QR-Codes versehen sind. § 10 der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt ergänzt:
§ 10 Hundesteuermarken
(1) Jedem Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Offenbach am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuernummer zugewiesen. Auf Wunsch werden außerdem Hundesteuermarken ausgegeben.
(2) Die Hundesteuermarken werden in Form eines QR-Codes auf den Steuerbescheid angedruckt und übersandt. Auf Wunsch werden ergänzend jederzeit ohne weitere Kosten physische Hundesteuermarken mit Aufdruck des QR-Codes nachgereicht. Dieser QR-Code gilt so lange, bis er durch einen neuen QR-Code ersetzt wird oder das Ende der Hundehaltung angezeigt wird.
(Rest bleibt gleich)
2021-26/DS-I(A)0984
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
