Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 22
Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz und Teichsanierung
hier: Erweiterter Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-369 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0986
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 1.920.000,00 € brutto um 150.000,00 € brutto für Unvorhergesehenes auf 2.070.000,00 € brutto einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
Auf Grund des engen Zeitfensters ist eine fristgerechte Vorlage der Unterlagen beim Revisionsamt zur Prüfung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Produktkonto 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206
Haushaltsmittel 2025 und früher: 1.340.000,00 €
Haushaltsmittel 2026 150.000,00 €
Gesamt 1.490.000,00 €
Die erforderliche Mittelanpassung erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zur Haushaltsplanung 2026.
Die erforderlichen Mittel stehen hier bereits zur Verfügung:
Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V 2006
Haushaltmittel 2025 und früher: 580.000,00 €
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Voraussichtliche Zuwendung Land
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
(vormals Zukunft Stadtgrün) 1.378.720,00 €
Kreditmarktmittel: 691.280,00 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 307.193,53 €. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Projektbeschluss aus dem Jahr 2024 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
