Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 23
Sanierung und Erweiterung Mathildenschule, Mathildenstraße 30,
63065 Offenbach a. M.
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-371 (Dez. III und IV, Amt 60, GEO) vom 19.11.2025, 2021-26/DS-I(A)0988
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Sanierung und Erweiterung Mathildenschule KIP L“ wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 24.500.000,00 € um 25.000.000,00 € auf nunmehr 49.500.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel für die über den GEO finanzierte Sanierung und Erweiterung in Höhe von 49.500.000,00 € stehen gemäß Wirtschaftsplanung 2025 des GEO bereit bzw. werden im Zuge der Wirtschaftsplanung 2026 ff. auf dem Produktkonto 03030100.0951000000, „Sanierung und Erweiterung Mathildenschule KIP II ", Investitionsnummer 0303010900601201 folgendermaßen bereitgestellt:
Haushaltsmittel vor Übertragung
auf GEO 20.007.174,00 €
Planansätze 2025: 8.000.000,00 €
Planansätze 2026: 3.504.000,00 €
Planansätze 2027: 11.000.000,00 €
Planansätze 2028: 6.988.826,00€
Gesamt: 49.500.000,00 €
3. Die erforderlichen Mittel zur Errichtung einer Interimsanlage am Standort der Mathildenschule in Höhe von 2.380.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701 „Ankauf von Klassenraummodulen“, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2024 und früher: 2.380.000,00 €
Gesamt: 2.380.000,00 €
4. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 51.880.000,00 € für die Sanierungsmaßnahme sowie für die Interimsanlage an der Mathildenschule erfolgt aus Kreditmarktmitteln. Ursprünglich war für die Baumaßnahme eine Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm II vorgesehen. Auf Grund der zu erwartenden Verzögerungen wurden die bereitgestellten Fördermittel auf andere Projekte umgeschichtet.
5. Zur kurzfristigen Anmietung von Interimsflächen für die Mathildenschule musste der Mietvertrag der bestehenden Interimsanlage am Standort der IGS Lindenfeld für den Zeitraum November 2024 bis März 2026 verlängert werden. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 165.000,00 € für das Jahr 2025 stehen auf dem Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, Unterhaltung und Reparatur“ zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 165.000,00 € für das Jahr 2026 stehen bei dem Produktkonto 03080100.6700000020 „Mieten“ zur Verfügung.
Haushaltsmittel 2025: 165.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 165.000,00 €
Gesamt: 330.000,00 €
Die erforderliche Mittelanpassung in Höhe von 165.000,00 € für das Jahr 2026 erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zur Haushaltsplanung 2026. Sie stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 durch den RP Darmstadt zur Verfügung.
6. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die Erweiterung und Sanierung der Mathildenschule erhöhen sich von 3.608.667,51 € um 1.902.130,75 € auf insgesamt 5.510.798,26 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Budget des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für die zukünftigen Jahre von 783.387,51 € um 648.610,75 € auf 1.431998,26 €
p. a.
Die jährlichen anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die Klassenraummodule in Höhe von 606.297,85 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Budget des RDLV enthalten und erhöhen den RDLV für die zukünftigen Jahre um 66.037,85 €/p.a.
7. Die treuhänderische Abwicklung der Maßnahme ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag wurde bereits der OPG übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.
8. Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
