Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 28
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) / Station Mitte GmbH Offenbach (SMO)
hier: Anpassung der Gesamtfinanzierungssumme für das Projekt „Station Mitte“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-379 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 19.11.2025, 2021-26/DS-I(A)0993
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024,
2021-26/DS-I(A)0675/Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024 - 102 „Station Mitte: Erwerbskosten, Finanzierung Ankauf, erwartete finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt“ wird wie folgt angepasst und ergänzt:
1. Gesamtfinanzierung und erwartete finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Erwerb und Umbau der ehemaligen Galeria/Kaufhof-Immobilie zur Realisierung der „Station Mitte“ Gesamtkosten in Höhe von 41,04 Mio. € veranschlagt und damit 6,04 Mio. € mehr als ursprünglich vorgesehen werden.
Daraus erfolgt eine Erhöhung des Mietaufwands (ohne Nebenkosten) für die Stadtbibliothek von ursprünglich jährlich 2,1 Mio. € auf 2,45 Mio. €.
Die Finanzierung erfolgt durch Fremdkapitalaufnahme durch die Station Mitte GmbH Offenbach (SMO). Die Gesellschaft soll dazu im Rahmen des zu schließenden Mietvertrags mit der Stadt Offenbach eine Ermächtigung zur Forfaitierung der Mietforderungen erhalten. Dazu sollen die Mietzahlungen der Stadt Offenbach unter Einredeverzicht gestellt werden.
2. Bauzwischenfinanzierung
Der Vergabe eines weiteren endfälligen (30.06.27) ungesicherten Darlehens der Stadt Offenbach an die Station Mitte GmbH Offenbach in Höhe von bis zu 28 Mio. € zu den aktuell marktüblichen Konditionen wird zugestimmt (analog des Schuldscheins i. H. v. 12,5 Mio. € aus dem o. g. Beschluss aus 2024). Das Darlehen dient dem Umbau des Gebäudes durch die Station Mitte GmbH Offenbach. Die Bereitstellung des ungesicherten Darlehens in Höhe von bis zu 28 Mio. € ist keine Investition und erfolgt aus ungebundener Liquidität der Stadt Offenbach am Main. Demnach ist eine Kreditaufnahme und damit einhergehende Fremdfinanzierung aufgrund der Kurzfristigkeit und des Rückflusses der Mittel an die Stadt Offenbach nicht geboten. Der Betrag ist Teil der späteren Gesamtfinanzierung auf Seiten der Station Mitte GmbH Offenbach.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
