Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025

 

 

 

 

 

TOP 3

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-358 (Dez. II, Amt 57) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0966

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  45.519.920 EUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                24.310.000 EUR

zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)

 

Aufwendungen                                                                   45.741.598 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                      -221.678 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                          462.000 EUR

Ausgaben                                                                         462.000 EUR

 

2.    Investitionsprogramm

Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.

 

3.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

4.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

5.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

6.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

7.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2026) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.12.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung