Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 3
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-358 (Dez. II, Amt 57) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0966
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 45.519.920 EUR
(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten- 24.310.000 EUR
zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)
Aufwendungen 45.741.598 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust -221.678 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 462.000 EUR
Ausgaben 462.000 EUR
2. Investitionsprogramm
Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.
3. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
5. Liquiditätskredite
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
6. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
7. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2026) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
