Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 3
Haushaltsbegleitantrag
Verwendung der Mittel aus dem LuKIFG
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 03.12.2025, 2021-26/DS-I(A)0994
Änderungsantrag Die Linke vom 04.12.2025, 2021-26/DS-I(A)0994/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
- Unterstützung der GBO für den Ankauf von Belegungsrechten für geförderte Wohnungen im Kaiserleiviertel
Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 10.000.000 €
- Für die Station Mitte wird ein Investitionszuschuss bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 4.000.000 €
- Für die Erweiterung und Umgestaltung des Waldzoos wird ein städtischer Beitrag bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 500.000 €
- Für die Sportanlage Frankenstraße wird ein Investitionsansatz zur Ertüchtigung der Sportflächen für zusätzliche Sportarten sowie zur Schaffung zusätzlicher Flächen für Gebäude und Infrastruktur bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.500.000 €
- Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.
Ansatz: 1.000.000 €
- Für den barrierefreien Umbau des Jugendzentrums Nordend, einschließlich grundhafter Sanierung und barrierefreiem Umbau der Sanitäranlagen, wird ein Investitionsansatz für erste Planungen und Maßnahmen bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 400.000 €
- Für die Modernisierung und Rundumerneuerung öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr: 600.000 €
- Für die Digitalisierung und modernes Lernen an Schulen wird ein Investitionsbetrag bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.250.000 €
- Für die neue Stadtbibliothek in der Station Mitte wird ein zusätzlicher Investitionsbetrag für die Anschaffung einer automatischen Mediensortieranlage bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 500.000 €
- Für die Stadtpolizei wird ein Investitionsbetrag zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen sowie notwendiger Schutzausrüstung bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 250.000 €
- Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der investiven Verwendung. Der Magistrat wird daher beauftragt, die investive Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme vor Beauftragung detailliert zu prüfen. Die investive Nutzung der Mittel muss zwingend gegeben sein, um eine der zentralen Fördervoraussetzung des LuKIFG zu erfüllen.
- Die Einzahlungen aus dem LuKIFG werden zunächst pauschal über eine neu anzulegende Investitionsmaßnahme eingeplant. Damit können die o.a. Maßnahmen Zahlungsneutral in das Investitionsprogramm 2026ff aufgenommen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine Schlüsselung auf die konkrete förderfähige Maßnahme im Laufe 2026 bzw. zum Haushalt 2027, in jedem Fall sobald u.a. Förderrichtlinie bekannt sind (s. auch Ausführungen oben), vorzunehmen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0994/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
j. Für den Ausbau der Radinfrastruktur, speziell für die Installation einer Zugangsanlage für das Fahrradparkhaus in der Berliner Straße, wird ein Investitionsbetrag bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 250.000 €
2021-26/DS-I(A)0994
Frau Stv. Guth (Die Linke) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung der einzelnen
lit. a – j und der Absätze 2 – 4.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
a. Unterstützung der GBO für den Ankauf von Belegungsrechten für geförderte Wohnungen im Kaiserleiviertel
Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 10.000.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. b)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
b. Für die Station Mitte wird ein Investitionszuschuss bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 4.000.000 €
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
c. Für die Erweiterung und Umgestaltung des Waldzoos wird ein städtischer Beitrag bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 500.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. d)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
d. Für die Sportanlage Frankenstraße wird ein Investitionsansatz zur Ertüchtigung der Sportflächen für zusätzliche Sportarten sowie zur Schaffung zusätzlicher Flächen für Gebäude und Infrastruktur bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.500.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. e)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
e. Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.
Ansatz: 1.000.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. f)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
f. Für den barrierefreien Umbau des Jugendzentrums Nordend, einschließlich grundhafter Sanierung und barrierefreiem Umbau der Sanitäranlagen, wird ein Investitionsansatz für erste Planungen und Maßnahmen bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 400.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. g)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
g. Für die Modernisierung und Rundumerneuerung öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr: 600.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. h)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
h. Für die Digitalisierung und modernes Lernen an Schulen wird ein Investitionsbetrag bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.250.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. i)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
i. Für die neue Stadtbibliothek in der Station Mitte wird ein zusätzlicher Investitionsbetrag für die Anschaffung einer automatischen Mediensortieranlage bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 500.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (lit. j)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:
j. Für die Stadtpolizei wird ein Investitionsbetrag zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen sowie notwendiger Schutzausrüstung bereitgestellt.
Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 250.000 €
2021-26/DS-I(A)0994 (Absatz 2 – 4))
- Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der investiven Verwendung. Der Magistrat wird daher beauftragt, die investive Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme vor Beauftragung detailliert zu prüfen. Die investive Nutzung der Mittel muss zwingend gegeben sein, um eine der zentralen Fördervoraussetzung des LuKIFG zu erfüllen.
- Die Einzahlungen aus dem LuKIFG werden zunächst pauschal über eine neu anzulegende Investitionsmaßnahme eingeplant. Damit können die o.a. Maßnahmen Zahlungsneutral in das Investitionsprogramm 2026ff aufgenommen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine Schlüsselung auf die konkrete förderfähige Maßnahme im Laufe 2026 bzw. zum Haushalt 2027, in jedem Fall sobald u.a. Förderrichtlinie bekannt sind (s. auch Ausführungen oben), vorzunehmen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
