Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1006Ausgegeben am 15.01.2026
Eing. Dat. 15.01.2026
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-009 (Dez. II, Amt 57) vom 14.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Beitrags-Ordnung der Stadt Offenbach, die als Anlage 1 Bestandteil der
Kita-Ordnung des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO) ist, wird zum neuen Kitajahr 2026 in Bezug auf die Höhe des Essensgeldes wie folgt geändert: „Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgeld erhoben. Das Essensgeld beträgt 110,- Euro / Monat.“
Begründung:
In der Unterarbeitsgruppe Essensgeld haben die freien und konfessionellen Träger, der EKO und das Jugendamt vereinbart, dass die Träger für das Jahr 2026 die Höhe des Essensgeldes anpassen können, da es für die Refinanzierung der Zubereitung des Mittagessens für die freien und konfessionellen Träger aufgrund deren Kostenstruktur nicht auskömmlich ist. Aus diesem Grund wurde zwischen den Trägern und dem Jugendamt Einigung erzielt, einen einheitlichen Betrag von 110,- € pro Monat, berechnet auf elf Monate (alternativ 101,- € bei der Berechnung von zwölf Monaten), anzuwenden. Die UAG hat unter Berücksichtigung des Preissteigerungsindex für Nahrungsmittel dieses Ergebnis für das Jahr 2026 erarbeitet.
Die freien Träger werden dieses mehrheitlich bereits zum 01.01.2026 umsetzen. Der EKO strebt eine Umsetzung zum neuen Kitajahr 2026 an, um die Belastung der Eltern so gering als möglich zu halten, im Wirtschaftsplan ist dies umsetzbar. Da alle o. g. Akteure es als wichtig erachten, dass das Essensgeld für das Mittagessen in allen Kindertageseinrichtungen einer einheitlichen Höhe entspricht, damit die Höhe des Essensgeldes nicht ausschlaggebend für die Wahl des Betreuungsplatzes ist, wird auch der EKO die angestrebte Erhöhung noch in 2026 umsetzen.
Der Eigenbetrieb beabsichtigt daher seine Beitragsordnung entsprechend dieser Empfehlung ab 01.08.2026 anzupassen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
