Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1008Ausgegeben am 15.01.2026

Eing. Dat. 15.01.2026

 

 

 

 

 

Erstattung von Kanalbeiträgen

hier: Beschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-018 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.01.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Erstattung von in den Jahren 2020 bis 2024 zu hoch festgesetzten und angeforderten Kanalbeiträgen wird zugestimmt.

 

2.     Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bürgel-Ost“ in Höhe von rund 1.380.000,00 € erfolgt über das Produktkonto 12010100.3660003460, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“.

 

3.     Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bieber-Nord“ und zweier weiterer Einzelfälle außerhalb Bürgel Ost und Bieber Nord in Höhe von rund 2.780.000,00 € stehen auf dem Verwahrgeldkonto 12010100. 4860000060 „Weiterleitung Kanalbeitrag, Erschließungsbeitrag an den ESO“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

In der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 18.07.2019 wurde in § 1 Absatz 3 ein Beitragssatz in Höhe von 21,05 € festgelegt. Dieser Beitragssatz ist ein Bestandteil der Kanalbeitragsberechnung.

 

Im Rahmen eines Klageverfahrens gegen die Kanalbeitragserhebung der Stadt Offenbach am Main im Baugebiet Bieber-Nord wurde der vorgenannte Beitragssatz überprüft. Dabei wurde ermittelt, dass dieser statt mit 21,05 € nur mit 6,04 € hätte festgelegt werden dürfen. Wie sich im Zuge des Klageverfahrens herausgestellt hat, basierte die Ermittlung des Beitragssatzes auf alten und unvollständigen Daten.

 

Daher wurden in den Jahren 2020 bis 2024 bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern in den Baugebieten Bürgel-Ost und Bieber-Nord zu hohe Kanalbeiträge erhoben.

 

Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (gemäß Artikel 3

Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 1 Hessische Verfassung, § 4 Absatz 1 Nr. 3 a) Gesetz über kommunale Abgaben in Verbindung mit § 85 Abgabenordnung) soll nicht nur dem Kläger der Differenzbetrag erstattet werden, sondern allen in den Jahren 2020 bis 2024 von einer Kanalbeitragserhebung betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

 

Der Beitragssatz für die Kanalbeitragserhebung wird momentan auf Basis aktueller Daten neu kalkuliert. Anschließend soll die Kanalbeitragssatzung entsprechend neu beschlossen werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.