Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1019Ausgegeben am 29.01.2026
Eing. Dat. 29.01.2026
Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach
hier: Beschluss zur Fortführung des Projekts BackUp im Rahmen des mit ESF-Mitteln geförderten Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ über die bereits bewilligte Projektlaufzeit (08/2022 bis 12/2027) hinaus bis zum 31.12.2028 und Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-030 (Dez. II, Amt 51) vom 28.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, mit einer Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2027 wird, vorbehaltlich der Förderung, bis zum 31.12.2028 verlängert. Der für die Verlängerung benötigte Nachweis über 60 % der Gesamtsumme (483.644,01 €) an Eigenmitteln in Höhe von 291.247,20 € wird erbracht.
Begründung zu den Geldmitteln:
Mit der Magistratsvorlage Nr. 2022-378 vom 16.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0406 wurde die Beantragung des Projekts BackUP durch das Jugendamt der Stadt Offenbach im Rahmen des mit ESF-Mitteln geförderten Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ für die Laufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.12.2027 sowie die dafür zu erbringende Kofinanzierung beschlossen.
Der Fördermittelgeber hat nun die Option der Projektverlängerung bis zum 31.12.2028 eröffnet und das Jugendamt der Stadt Offenbach hat sich mit Erfolg darauf beworben.
Die Projektfinanzierungsstruktur wird für das Jahr 2028 entsprechend der Vorjahre fortgeführt.
Im Rahmen der Personalgestellung fließen 77.785,28 € für die Koordinierungsstelle sowie 66.777,28 € für Projektmitarbeitende ein.
Weiterhin werden 50 % der Verwaltungsfachkraft des Jugendbildungswerks in Höhe von 35.365,00 € angerechnet.
Die verbleibenden Geldmittel in Höhe von 111.319,64 € werden auf dem Produktkonto 06020100.7128000451 (Jugend stärken im Quartier) veranschlagt und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.
Daraus ergibt sich folgende Anpassung der Mittelverteilung, die über die Haushaltsplanung 2026 eingeplant wird (auf vollen Euro gerundet):
06020100.7128000451 (Kofinanzierung in Geld „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“)
2028 111.320,00 €
Zusammenfassung der Geldmittel:
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Finanzplan 2028: |
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Gesamtfördersumme 01/2028 bis 12/2028 |
483.644,01 € |
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ESF-Förderung (40 %) |
192.396,81 € |
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Eigenmittelanteil Stadt OF (60 %) |
291.247,20 € |
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Zusammensetzung der Eigenmittel : |
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Personalgestellung für die Koordinierungsstelle |
77.785,28 € |
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Personalgestellung durch Projektmitarbeitende |
66.777,28 € |
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Restmittel |
35.365,00 € |
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Eigenmittel Haushalt |
111.319,64 € |
Die Zustimmung der Kämmerei liegt vor.
Begründung zum Programm:
Das Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ startete zum 01.08.2022. Das Programm wird finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus und hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.
Der Fördermittelgeber hat die Möglichkeit zur Verlängerung des Projekts bis zum 31.12.2028 gegeben.
In der Stadt Offenbach wird das Projekt BackUP des Jugendbildungswerks durch die Förderung erfolgreich durchgeführt. Es richtet sich insbesondere an entkoppelte junge Menschen und Care Leaver am Übergang in den Beruf. Die Zielgruppe und die Ziele werden erreicht und die Anlaufstelle im JBW wurde etabliert. Darüber hinaus wurden tragfähige Kooperationen mit zahlreichen Kooperationspartnern etabliert: SGB II, III, VIII, XII, IV, etc. Als ein wesentliches Ziel des Projekts wird zum 01.01.2026 die rechtskreisübergreifende Anlaufstelle „JAM – Jugendberufsagentur“ der Rechtskreise SGB II, III und VIII in dem Gebäude der IHK eröffnet. Hierdurch wird das Hilfsangebot für junge Menschen in der Stadt Offenbach wesentlich verbessert.
Im Rahmen des Projekts sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
· Aufbau einer Anlaufstelle für entkoppelte Jugendliche und junge Volljährige
· Strukturierte Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII
· Enge Zusammenarbeit der Jugendberufshilfe in der Abteilung 51.1 mit den Sozialen Diensten der Abteilung 51.2 insbesondere zur Unterstützung junger Volljähriger.
Damit die Arbeit fortgeführt werden kann und an die bestehenden Ziele angeknüpft werden kann, ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2028 zwingend notwendig.
Für die Sicherstellung des Angebots durch die Fördermittel des ESF werden 60 % Eigenmittel benötigt. Diese können sowohl durch Personalgestellung als auch durch Geldmittel eingebracht werden.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
