Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1026Ausgegeben am 29.01.2026
Eing. Dat. 29.01.2026
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) Südliche Innenstadt / Senefelderquartier: Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk)
hier: Projektbeschluss Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk) - Projekt A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-040 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Neuanlage der Freifläche Bismarckstraße 120 und die Neugestaltung des öffentlichen Raums vor der Unterführung, nach der vom Büro Lohrer / Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2 – Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch den RP Darmstadt sowie vorbehaltlich der Resteübertragung, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2025 und früher: 310.000,00 €
Haushaltsjahr 2026: 790.000,00 €
Gesamt: 1.100.000,00 €
Die Refinanzierung erfolgt über Fördermittel von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von rund 75 % über die Produktkonten 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung“ und 09010600.3600000060 „Sonderposten aus Zuwendungen vom Bund“.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 90.623,13 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 2.333,53 € um 23.692,10 € auf 26.025,63 € p.a.
Begründung:
Mit den Stadtverordnetenbeschlüssen Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das HEGISS- (heute: Sozialer Zusammenhalt) Programmgebiet Südliche Innenstadt / Senefelderquartier beschlossen. Ein zentrales Anliegen des IEK ist es, ungenutzte Bahnrestflächen entlang des Bahndamms zu aktivieren und seine Barrierewirkung zu verringern. Die als Maßnahme A.19 verankerte Aufwertung der Unterführung Senefelderstraße wurde daher im Grundsatzbeschluss prioritär benannt. Sie steht in enger Verbindung mit der Sanierung und Umnutzung des historischen Stellwerks in direkter Nachbarschaft zur Unterführung (IEK-Maßnahme A.33).
Das ehemalige Bahngrundstück Bismarckstraße 118 wurde mitsamt des Stellwerks 2018 durch die Stadt erworben. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgte der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Schadstoffsanierung des Stellwerks. Die bauliche Sanierung des Stellwerks, welches inzwischen unter der Hausnummer Bismarckstraße 120 geführt wird, ist im Jahr 2025-2026 geplant (Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0689). Angrenzend an die Brandwand des Nachbargebäudes Bismarckstraße 112 soll ein Wohnhaus zum gemeinschaftlichen Wohnen entstehen.
Die Herstellung des Trinkwasser- und Kanalanschlusses für das Stellwerk ist Teil der hier zu beschließenden Vorlage.
Um die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Raum herauszuarbeiten, wurde 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt (Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0930). Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs stellen die Grundlage des vorliegenden Entwurfs der Freiflächen des Stellwerks sowie des öffentlichen Raums vor der Unterführung dar. Ziel ist die Herstellung einer attraktiven, zusammenhängenden Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Gesamtfläche der Freianlagen umfasst 880 qm.
Entwurfsbeschreibung
Die Freifläche dient einerseits als wichtige Fußgänger- und Radfahrverbindung zwischen Senefelderquartier und der Innenstadt und bildet im östlichen Bereich Zugang und Aufenthaltsfläche für das zukünftig halböffentlich genutzte Stellwerk. Diese Funktionstrennung findet sich auch in der Gestaltung wieder. Der westliche stark frequentierte Bereich wird durch eine Platzaufweitung qualitativ gestärkt und aufgewertet. Ein Wasserspiel auf der Fläche bildet einen Blickfang, bietet Abkühlung und erhöht die Aufenthaltsqualität.
Drei vorhandene kleinkronige Bäume werden in diesem Bereich zugunsten von größeren klimaresilienteren Bäumen in nachhaltigen Baumstandorten mit vergrößertem Wurzelraumvolumen ersetzt. Weitere Baumstandorte und Bänke finden sich auf dem entstehenden Platz nahe der Brunnenanlage und vor dem Stellwerk.
Im weiteren Verlauf entsteht eine befestigte Fläche, die den Brandschutzanforderungen für das Stellwerk gerecht werden muss. Gleichzeitig müssen dort noch zwei Bedarfsstellplätze für die Deutsche Bahn nachgewiesen werden, die für die Wartung der Bahnanlagen erforderlich sind und nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Dieser Bereich soll zudem für Veranstaltungen im Außenbereich nutzbar sein.
Durch Rankelemente in den Grenzbereichen zu Bahndamm und Nachbargrundstück entsteht ein grüner Rahmen für die Fläche. Den nordöstlichen Abschluss bildet eine Bankskulptur, die eine hohe Aufenthaltsqualität gegenüber dem historischen Stellwerk bietet. Über ein Stahlpodest erfolgt der Zugang zum Stellwerk ohne dass stark in die ehemalige Treppenanlage eingegriffen werden muss.
Für die Ausleuchtung der Fläche werden die Beleuchtungskörper aus der Groß-Hasenbach-Straße fortgeführt. Die Lichtfarbe warmweiß ist insektenschonend.
Nachfolgende Ziele liegen dem Entwurf zu Grunde und sollen umgesetzt werden:
- Die entstehenden Flächen werden gestalterisch neu geordnet.
- Im Bereich zwischen Bahnunterführung und Bismarckstraße ist ein attraktiver und repräsentativer Begegnungsraum geplant.
- Der östliche Bereich mit dem Zugang zum Stellwerk soll einladend hergestellt werden und keinen „Hinterhofcharakter“ erhalten.
- Das Pflaster wird so gewählt, dass keine unnötige Aufheizung durch dunkle Farbgebung erfolgt (Albedoeffekt) und ist teilweise versickerungsfähig.
- Eine mittelfristige Überschirmung und Verschattung der Freiflächen durch großkronige Bäume ist vorgesehen.
- Das Oberflächenmaterial für die Fläche muss für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen bequem befahrbar sein.
- Anfallende Niederschläge der Dach- und Freiflächen werden, sofern möglich, den Baumstandorten zugeführt und nach Möglichkeit vor Ort versickert. Die Wasserführung erfolgt teilweise über belebten Oberboden (teilweise als Mulde ausgeformt) oder alternativ über Einläufe (mit Filtersubstrat). Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird die Möglichkeit der Versickerung geprüft. Die Starkregengefahrenkarte der Stadt Offenbach zeigt auf dem Grundstück keine hohe Fließtiefe bei Starkregen an.
- Es werden klimaangepasste Baumarten und zukunftsfähige Baumstandorte mit vergrößertem Wurzelraumvolumen geschaffen, in die das anfallende Regenwasser abgeführt wird („Schwammstadtprinzip“). Es werden sowohl heimische als auch nicht heimische Arten gepflanzt.
- Die Vegetationsflächen erhalten eine insektenfreundliche Bepflanzung.
Die vorliegende Stellungnahme des Umweltamts bezieht sich auf einen älteren Planungsstand. Die Planung wurde nach der Stellungnahme als Reaktion darauf nochmals leicht angepasst. Die jetzige Planung beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Baumanzahl und Vergrößerung der Vegetationsflächen sowie die Nutzung von Pflaster mit größerem Fugenanteil in Teilbereichen.
Trotz des auf Grund der Rahmenbedingungen notwendigen hohen Grads an befestigter Fläche soll durch Auswahl eines Belags mit hohem Fugenanteil, durch den nachhaltigen Umgang mit und die Nutzung von Regenwasser sowie die Herstellung von Baumstandorten in Anlehnung an die sogenannte Stockholmer Bauweise ein klimaangepasster Platz entstehen.
Auf die Verwendung von Rasengittersteinen (mit sehr großem Fugenanteil) wird bewusst verzichtet, um die gewünschte intensive Nutzung des Platzes für Veranstaltungen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Stattdessen wird in Teilbereichen ein Pflaster mit Rasenfuge verwendet.
Bezüglich der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zum Regenwasserrückhalt auf dem Grundstück ist darzulegen, dass durch die bereits vorgesehenen Maßnahmen ein sensibler Umgang mit dem Regenwasser gewährleistet wird. Die Möglichkeit der Versickerung wird im weiteren Genehmigungsverfahren geprüft. Sollte eine Versickerung nicht realisierbar sein, sind aufgrund der erforderlichen Befestigung und der Nutzung der Fläche weder eine Vergrößerung der vorgesehenen Mulden noch eine Verdunstung über Teichanlagen umsetzbar.
Zur Stellungnahme des Umweltamts zum Thema „Klimaschutz / Energie“, Pkt. 3 ist zu sagen, dass die Überlegung hinsichtlich eines Trinkbrunnens bewusst zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt wird. Hier soll zunächst das Ergebnis des Werkstattverfahrens für das Bahnhofsumfeld abgewartet werden, um im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einen optimalen Standort für einen Trinkbrunnen zu finden.
Das historische Stellwerk steht unter Denkmalschutz. Eine Vorabstimmung hinsichtlich der Freianlagen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist bereits im Vorfeld und im Rahmen des Bauantrags zur Sanierung des Stellwerks erfolgt. Weitere Abstimmungen werden während der weiterführenden Planung durchgeführt.
In einem Teilbereich des Planungsgebiets befand sich bis 1860 der Jüdische Friedhof. Aus diesem Grund ist bei Grabungen in diesem Bereich eine archäologische Baubegleitung vorgesehen.
Denkmalschutz
Die Genehmigung liegt im Rahmen der Baugenehmigung für die Sanierung des Stellwerks vor. Es gelten nachstehende Auflagen aus der Baugenehmigung.
Materialität und Farbigkeit der geplanten Pflasterflächen und sonstiger Ausstattungselemente im Freiraum sind noch vor Ausführung mit der UDSchB abzustimmen und von dieser freizugeben.
Die genaue Ausführung der geplanten Stahlkonstruktion zur Erschließung des Bauwerks und sonstiger Umwehrungen im Freibereich sind noch vor Ausführung mit der UDSchB abzustimmen und von dieser freizugeben.
Bei allen geplanten Bodeneingriffen ist auf Grund der zu erwartenden archäologischen Funde und Befunde eine baubegleitende Untersuchung gemäß § 20 HDSchG durchzuführen, deren Kosten vom Veranlasser zu tragen sind (§ 18 Abs. 5 HDSchG). Für die Durchführung der Untersuchung ist eine archäologische Fachfirma zu beauftragen, die vor Durchführung eine Nachforschungsgenehmigung beim Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie, einzuholen ist.
Der Beginn der Erd- und Bodenarbeiten ist der Stadt Offenbach, Untere Denkmalschutzbehörde, und der Außenstelle Darmstadt der hessenArchäologie im Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Außenstelle Darmstadt, zwei Wochen vor Ausführungsbeginn taggenau schriftlich mitzuteilen.
Partizipation
Bereits vor Auslobung des vorgeschalteten Wettbewerbs erfolgte eine umfangreiche Beteiligung im Quartier. Hinweise der Anwohnerinnen und Anwohner sind in die Planung mit eingeflossen.
Risikobetrachtung
Das Gebiet befindet sich gemäß Abfrage beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Im Rahmen der Baumaßnahme wird eine baubegleitende Kampfmittelsondierung, für die auf Grundlage von Erfahrungswerten 10.000 € vorgesehen sind, durchgeführt.
Aufgrund der bereits erfolgten Aktivitäten auf dem Grundstück wie Abriss der Bestandgebäude und Sondierungsbohrungen als Grundlage für den geplanten Gebäudeneubau liegen bereits Aussagen zur abfalltechnischen Einordnung des vorliegenden Bodens vor, die die Grundlage der Kostenberechnung bilden.
Durch die Lage, angrenzend an einen ehemaligen Friedhof ist es nicht ausgeschlossen, auf archäologisch relevante Funde zu stoßen. Bauliche Verzögerungen durch Funde während der Bauausführung sind nicht ausgeschlossen, werden allerdings auf Grund der Randlage und der bereits durchgeführten Umbettung als gering eingeschätzt.
Für Unvorhergesehenes während des Baus sind 130.981,00 € (d. h. rund 11 %) einkalkuliert.
Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima
Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:
Bei der oben näher bezeichneten Magistratsvorlage sehen wir die aus unserer Sicht wichtigen Punkte der Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung nicht ausreichend gut berücksichtigt.
Wie uns mündlich-nachrichtlich mitgeteilt wurde, erfordern die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes eine umfangreiche Versiegelung der Fläche. Wir bitten zu prüfen, ob es für die Ansprüche der Feuerwehr ausreichende Arten der Bodenbefestigung gibt, die keine (Voll-)Pflasterung darstellen, sondern naturnah sind (z.B. Rasengittersteine).
Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zudem zu beachten.
Untere Naturschutzbehörde
Wir weisen darauf hin, dass die Org.-Verf. Nr. 149 anzuwenden ist. Bei Fällungen von Bäumen/Rodungen von Gehölzen, die unter die Schutzvorschriften der Grünschutzsatzung der Stadt OF fallen, ist vor Beauftragung eine Zustimmung durch das Amt für Umwelt und Klima einzuholen. Gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen für solche Fällungen sind vorzunehmen. Bei Bodenarbeiten sind ggf. fachgerechte Baumschutzmaßnahmen durchzuführen.
Die geplante Pflanzung neuer Bäume sowie die geplanten Staudenpflanzungen werden begrüßt. Bei Neupflanzungen ist auf insekten- und vogelfreundliche Pflanzenarten zu achten.
Zur Förderung der heimischen Artenvielfalt sollten Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse an entsprechend geeigneten Stellen angebracht werden. Sofern eine Beleuchtung geplant ist, so sind ausschließlich insektenschonende Beleuchtungstechniken einzusetzen.
Untere Wasserbehörde
In unserer Stellungnahme vom 11.12.2020 zu dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb Bismarckstraße 118 und Umfeld hatten wir begrüßt, dass eine weitgehende Entsiegelung der Flächen geplant ist und ein nachhaltiges Regenwassermanagement der neu zu schaffenden öffentlichen Grün- und Freiflächen südlich der Bismarckstraße mitgedacht wird. Von einer attraktiven grünplanerischen Gestaltung des Übergangs angrenzender privater zu den öffentlichen Grünflächen war die Rede.
Der nun vorgelegte Plan entspricht aus unserer Sicht nicht dem geplanten Vorhaben aus 2020 (Standardabfrage) die Fläche weitgehend zu entsiegeln. Bis auf die Neupflanzungen von 5 Bäumen und 4 Staudenflächen wird der Platz komplett versiegelt.
Mit der Versiegelung der Fläche wird es notwendig werden, dass anfallende Niederschlagswasser zu sammeln und zu bewirtschaften. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt als Vorbild fungieren und das anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen und Dachflächen vor Ort bewirtschaften sollte. Eine Ableitung des Niederschlagswassers in den Schmutzwasserkanal (eine Trennkanalisation gibt es in diesem Bereich nicht) ist gänzlich zu vermeiden.
Sollte eine Versickerung aufgrund von Bodenverhältnissen (wie Durchlässigkeitsbeiwert, hochanstehendes Grundwasser, Bodenbelastung etc.) nicht möglich sein, sind andere Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung zu prüfen und zu planen (z.B. Muldenversickerung, Rückhaltung und Verdunstung über Teichanlagen, Zisternen für die Bewässerung öffentlicher Raum etc.). Hierfür sind entsprechende Fläche für Bewirtschaftung in den Plänen darzustellen. Die Versiegelung der Fläche sollte auf ein Minimum reduziert werden, um das Ziel bzw. dem Leitbild einer wassersensiblen Stadtentwicklung näher zu kommen (Schwammstadtbeschluss). Eine Minimierung der versiegelten Fläche bedeutet auch, dass weniger Niederschlagswasser bewirtschaftet werden muss.
Gemäß den Plänen sind für zwei Neupflanzungen von Bäumen das Stockholmer Modell geplant. Hier muss zunächst geklärt werden, ob eine Versickerung über die Baumscheibe möglich ist und ob es hierfür eine Genehmigung der Oberen Wasserbehörde bedarf. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Baumrigolen (Stockholmer Modell) mit einer Versickerungsanlage zu kombinieren.
Die Kosten für die Niederschlagswasserbewirtschaftung (Rigolen, Zisterne, Teichanlage etc.) sind einzuplanen, neben den Kosten für die Herstellung von Versickerungsanlagen sind auch Wartungskosten einzukalkulieren.
Die Starkregengefahrenkarte ist zu beachten und gegebenenfalls sind Maßnahmen daraus abzuleiten um die Fläche bei einem Starkregenereignis entweder gezielt überfluten zu können (Multifunktionale Fläche) oder aber entsprechend schützen zu können.
Altlasten / Bodenschutz
Es gibt keine Eintragungen in der kommunalen Altflächendatei. In der Bismarckstraße 118 wurde jedoch von 1927 bis 1952 eine Metzgerei betrieben. Das Gefährdungspotential für Bodenverunreinigungen wird mit Stufe 3 als „mäßig“ eingeordnet.
Sollten bei Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten beobachtet werden, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts behindern, sind bis zur Freigabe der ausgehobenen Gruben durch die zuständige Bodenschutzbehörde zu unterlassen.
Sensorische Auffälligkeiten können auf schädliche Bodenveränderungen hinweisen die ggf. Gefahrenabwehrmaßnahmen erfordern. Das Regierungspräsidium nimmt als obere Bodenschutzbehörde gemäß § 16 HAltBodSchG die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahr, soweit nach der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Boden-schutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) keine anderen Zuständigkeiten bestimmt sind. Im Fall von sensorischen Auffälligkeiten prüft die obere Bodenschutzbehörde, ob auf dem Grundstück schädliche Bodenveränderungen oder ggf. Altlasten vorliegen, die gemäß § 1 HAltBodSchG zu sanieren bzw. zu beseitigen sind.
Um Bodenverdichtungen auf Grünflächen zu vermeiden, ist die Befahrung durch Bau- und Lieferfahrzeuge sowie das Lagern von Baumaterialien auf die versiegelten Flächen zu beschränken.
Sofern eine Befahrung weiterer Flächen unvermeidlich sein sollte, sind geeignete Maßnahmen zur Schonung des Bodengefüges vor schädlichen Verdichtungen zu treffen wie z. B. die Verwendung von Fahrzeugen mit großflächiger Lastverteilung oder das Anlegen einer bodenschonenden Baustraße.
Insbesondere Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen (z. B. durch Abtrag der oberen 5-10 cm und Zwischenlagerung in Bodenmieten von max. 2 m Höhe). Eine Vermischung mit Fremdmaterialien (z. B. aus Abbruch-/ Rückbaumaßnahmen) ist zu vermeiden.
Boden im Bereich der geplanten Freiflächen muss die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung laut Anlage 2 Tabelle 4 für Kinderspielflächen und Wohngebiete einhalten. Die Untere Bodenschutzbehörde ist gemäß § 1 Abs. 2 BodSchZustV für den Vorsorgebereich gemäß § 7 Bundes-Bodenschutzgesetz zuständig. Nach § 1 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG) und § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sind Böden durch geeignete Maßnahmen insbesondere vor Erosion, Verdichtung und anderen nachteiligen Einwirkungen auf die Bodenstruktur bzw. vor schädlichen Bodenveränderungen durch Eintragung von Fremdstoffen zu schützen.
Generell gelten für die Nutzung von Grundstücken zu Wohnzwecken und Spielplätzen die Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV). D. h. der Boden muss die Prüfwerte der Anlage 2 Tabelle 4 für Wohngebiete bzw. Kinderspielflächen einhalten.
Immissionsschutz
Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Aufgrund der Lage in direkter Nachbarschaft zu den Bahnschienen und der Bismarckstraße ist jedoch eine verringerte Aufenthaltsqualität aufgrund von Lärmimmissionen zu erwarten. Angaben zu Lärmpegeln aufgrund von Straßenlärm finden sich im Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de
Klimaschutz / Energie
Die Verbindung zwischen Bahnunterführung und Groß-Hasenbach-Straße ist eine Hauptachse des Fuß- und Radverkehrs. Insbesondere der Radverkehr sollte durch Abstellmöglichkeiten einbezogen werden. Ggf. ist auch die Aufrechterhaltung des „Durchfahrtsverkehrs" zu prüfen. Aktuell wirkt die Planung als „ein großer Platz" mit potenziellen Interessenskonflikten. Dies könnte eventuell durch beidseitige Staudenflächen entlang der Passage umgesetzt werden.
Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur v. a. durch häufigere Extremwetterereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich (Wärmeinseleffekt) und verhindert, dass Niederschlagswasser versickert. Gerade auch in den
Klimafunktionskarten und im Zukunftsszenario ist die klimatische Belastung auf der aktuellen Fläche deutlich. Laut Beschluss der Stadtverordneten vom 17.08.2022 sind sie in den Planungsprozess einzubeziehen, um die Auswirkungen des Klimawandels in Offenbach in Grenzen zu halten und Einwohnerinnen und Einwohner zu schützen.
Um mögliche Schäden durch den Klimawandel zu reduzieren und Folgekosten zu minimieren sind weitere entsprechende Maßnahmen stark zu empfehlen:
1. Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen) zur Minderung der Aufheizung sowie Entstehung von Versickerungsfläche. Es sollte geprüft werden, ob im hinteren Bereich des Areals oder beidseitig entlang der Passage zumindest mehr Staudenflächen realisiert werden können. Im östlichen Bereich „Stellwerk-Hof" sollte eine teilweise Umsetzung als wassergebundene Wegedecke, ggf. auch als Retentionsfläche zur Starkregenvorsorge, geprüft werden. Die geplante Fassadenbegrünung wird aus unserer Sicht begrüßt.
2. Die Anpflanzung von klimawandelangepasster Vegetation insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen und zur Kühlung der Umgebungsluft ist zu begrüßen. Aus Sicht der Widerstandsfähigkeit des Baumbestandes ggü. dem Klimawandel ist es sinnvoll auch im vorderen Bereich eine abwechslungsreichere Bepflanzung (nicht nur Gleditschie und Robinie) zu wählen, um verschiedene Resistenzen ggü. Krankheitserregern, Dürre, Sturmereignissen usw. durch Artenvariation zu erzielen.
3. Abkühlung und Abmilderung der urbanen Wärmeinseleffekte lässt sich auch durch Gestaltungen mit Wasser erreichen, daher begrüßen wir den geplanten Wassertisch. Neben dem geplanten Wassertisch sollte ein Trinkbrunnen errichtet werden. Hitze- und Sonnenschutz wie z. B. Überdachung für Außenflächen ist zu empfehlen. Es sollte stellenweise auch alternativ zum Baumbestand geplant werden, da dieser langen Zeit benötigen wird um den gewünschten Schattenwurf zu erzielen oder im Verlauf des Klimawandels auch teilweise ausfallen kann. Ggf. eignet sich hierfür auch eine Erweiterung der Rankhilfen bspw. als Pergola.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 88.289,60 €.
Die Erhöhung der Unterhaltungskosten ergibt sich durch die neu dazu gewonnene Fläche.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
