Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1011/1Ausgegeben am 12.02.2026
Eing. Dat. 12.02.2026
Offenbach sicherer machen – Waffenverbotszone einführen
Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU vom 10.02.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert*:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen einen aktuellen Lagebericht zur Sicherheitsentwicklung im Innenstadtbereich, insbesondere rund um den Wilhelmsplatz, vorzulegen.
2. auf dieser Grundlage zu prüfen und zu berichten,
· ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Sicherheit im Innenstadtbereich erforderlich sind,
· einschließlich der Frage, ob eine Waffenverbotszone hierfür ein geeignetes Instrument sein kann,
· sowie welche konkreten rechtlichen und praktischen Auswirkungen die Einrichtung einer Waffenverbotszone für die Offenbacher Bevölkerung, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher hätte.
Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
* redaktionell geändert
Begründung:
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum hat hohe Priorität. Schwere Gewalttaten – wie die Auseinandersetzung am Wilhelmsplatz – nehmen wir sehr ernst.
Gleichzeitig zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 für die Stadt Offenbach insgesamt eine rückläufige Entwicklung der Kriminalität. So ist die Gesamtkriminalität im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken (–17 %), ebenso die Straßenkriminalität (–20,3 %). Auch Delikte wie Straßenraub (–28,3 %) und Straßendiebstahl (–28,9 %) sind rückläufig.
Zugleich ist bei den Körperverletzungsdelikten ein Anstieg von 12,7 % zu verzeichnen. Diese Entwicklung bedarf einer differenzierten Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf Tatorte, Tatmittel und zeitliche Schwerpunktlagen. Eine pauschale Maßnahme wie die dauerhafte Einrichtung einer Waffenverbotszone für die gesamte Innenstadt stellt einen erheblichen ordnungspolitischen Eingriff dar, da innerhalb einer solchen Zone unter anderem auch das Mitführen von Pfefferspray oder anderen waffenähnlichen Gegenständen unabhängig vom konkreten Anlass untersagt wäre.
Der Prüf- und Berichtsantrag dient dazu, die aktuelle Lage im Innenstadtbereich sachlich zu bewerten und auf dieser Basis zu prüfen, welche Maßnahmen – einschließlich der möglichen Einrichtung einer Waffenverbotszone – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
