Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1035/1Ausgegeben am 12.02.2026
Eing. Dat. 12.02.2026
Wohnungsbau-Turbo
hier: Einzelbeschluss zum Bauvorhaben auf dem Baufeld B4 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ sowie Vorbereitung Grundsatzbeschluss
Ergänzungsantrag Die Linke vom 12.02.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 3 des Antrags wird wie folgt ergänzt:
Der Grundsatzbeschluss soll Vorgaben zum Anteil von gefördertem Wohnungsbau bei größeren Bauvorhaben sowie Auflagen für umwelt- und klimafreundliches Bauen enthalten.
Begründung:
Der §36a des Baugesetzbuchs sichert die kommunale Planungshoheit bei Bauvorhaben im Rahmen des sogenannten „Bau-Turbo“. Kommunen haben dadurch zudem die Möglichkeit, konkrete Bedingungen an Vorhabenträger zu stellen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des akuten Mangels an bezahlbarem bzw. günstigem Wohnraum sollte die Stadt Offenbach explizit den Bau von geförderten Wohnungen unterstützen und auch von Vorhabenträgern einfordern. Kommunen wie Mainz oder Potsdam haben bereits Quoten für den Bau von öffentlich gefördertem Wohnraum bei Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe in ihren Leitlinien zum „Bau-Turbo“ festgeschrieben.
Zudem ist es wichtig, dass eine weitere Verdichtung bzw. Nachverdichtung im Offenbacher Stadtgebiet nicht zulasten von Umwelt- und Klimaschutz geschieht.
Der Grundsatzbeschluss zum „Bau-Turbo“ sollte sowohl Offenbachs soziale Ziele, als auch Interessen beim Umweltschutz im Wohnungsbau unbedingt berücksichtigen, weshalb beide Punkte schon heute in den Beschluss miteinfließen mögen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
