Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1035/2Ausgegeben am 12.02.2026

Eing. Dat. 12.02.2026

 

 

 

 

 

Wohnungsbau-Turbo

hier: Einzelbeschluss zum Bauvorhaben auf dem Baufeld B4 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ sowie Vorbereitung Grundsatzbeschluss

Ergänzungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 12.02.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)1035* wird wie nachstehend hinter Punkt 3. ergänzt mit:

 

4. Die geänderte Planung soll im Gestaltungsbeirat vorgestellt und behandelt werden.

 

* redaktionell ergänzt

 

 

Begründung:

 

4. Das Vorhaben wird im Baufeld B4 geplant, das ein Teil des Quartiers 4.0, auf dem Gebiet des ehem. Güterbahnhofs, darstellt, dem der Bebauungsplan Nr. 647 zugrunde liegt. Alle städtebaulich wirksamen Baufelderplanungen des Quartiers 4.0, für die im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde, hat der Gestaltungsbeirat behandelt und erfolgreich begleitet. Um sicherzustellen, dass die neue Planung sich in das Gesamtgefüge des Quartier 4.0 einpasst, soll sie entsprechend vom Gestaltungsbeirat begleitet werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.