Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 4
Bebauungsplan Nr. 645 A – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“
hier: Einleitungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 (2) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-037 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1023
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Anlage 1) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 gemäß § 12 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 645 A - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“.
Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB der Bebauungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 645 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, das Gebiet der Flurstücke 313/12, 313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 313/27, 313/28, 314/3, 345/8, 345/42 tlw., 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 345/75, 345/76, 359/1 und 360/1 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die nördliche Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/8), im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 345/8 und 359/1 und der Verlängerung letzterer Flurstücksgrenze nach Süden, im Süden durch die südliche Grenze der Berliner Straße (Flurstück 360/1), im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 360/1, 345/75, 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze der Flurstücke 345/75 und 354/52 nach Norden. Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage1) dargestellt.
Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 645 sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neusortierung des Vorhabens unter einen neuem Vorhabenträger geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
· Realisierung eines mischgenutzten Quartiers mit überwiegendem Wohnanteil zur Deckung des Wohnraumbedarfs
· Anordnung gewerblicher Nutzungen entlang der Strahlenbergerstraße
· Umsetzung diverser Wohnformen (inkl. gefördertem Wohnungsbau und Studentenwohnen) sowie einer Kindertagesstätte
· Schaffung von klimawirksamer Begrünung, Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten
Gemäß § 12 (2) BauGB wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des Bebauungsplans.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 645A erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß §13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich. Für den vorgesehenen Beherbergungsbetrieb und großflächigen Einzelhandel wird gemäß Anlage 1 zum Umweltprüfungsgesetz „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nrn. 18.1.2 und 18.6.2 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
