Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 7
Erweiterung und Unterstützung des Waldzoos Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-024 (Dez. I, Amt 80) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1015
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erweiterung des Waldzoos um die in der Anlage gekennzeichnete Fläche wird grundsätzlich zugestimmt. Die Fläche wird dem Waldzoo-Betreiber kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Für die Erweiterung wird ein städtischer Baukostenzuschuss i.H.v. max. 500.000 EUR gewährt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts zur Verfügung und werden erst nach Genehmigung des Haushalts 2026 ausgezahlt.
3. Eine Prüfung der investiven Verwendung des Zuschusses erfolgt im Zuge der Mittelfreigaben. Vom Waldzoo sind hierfür entsprechend Verwendungsnachweise einzuholen. Voraussetzung für die Gewährung eines Investitionszuschusses ist neben der Zweckbindung auch ein Rückforderungsvorbehalt, der vertraglich festzuhalten ist.
4. Die Verkehrssicherung wird vom ESO übernommen. Die hierfür entstehenden jährlichen Kosten i.H.v. rund 550 EUR inkl. MwSt für die Baumkontrolle zzgl. der anfallenden Baumpflegekosten sowie die Kosten für die erste Baumpflege aufgrund der Erweiterung i.H.v. rund 13.000 Euro inkl. MwSt werden von der Stadt / Amt 80 übernommen und stehen auf Produktkonto 13050100.6179000080 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.
5. Der jährliche Zuschuss (Produktkonto 13050100.7128000080) wird für 2026 auf 12.000 EUR, für 2027 auf 13.000 EUR und ab 2028 auf 14.000 EUR erhöht und ist insgesamt befristet bis Ende 2035. Voraussetzung für die Zahlung ist jeweils, dass der Betrieb mindestens im jetzigen Umfang und der aktuellen Qualität fortgeführt wird. Die Erhöhung des Zuschusses für 2026 ist bereits in der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Die weitere Erhöhung ab 2027 wird im Zuge der der Haushaltsplanung 2027 von Amt 80 veranschlagt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
