Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.08.2026
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 18
Erstattung von Kanalbeiträgen
hier: Beschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-018 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Erstattung von in den Jahren 2020 bis 2024 zu hoch festgesetzten und angeforderten Kanalbeiträgen wird zugestimmt.
2. Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bürgel-Ost“ in Höhe von rund 1.380.000,00 € erfolgt über das Produktkonto 12010100.3660003460, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“.
3. Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bieber-Nord“ und zweier weiterer Einzelfälle außerhalb Bürgel Ost und Bieber Nord in Höhe von rund 2.780.000,00 € stehen auf dem Verwahrgeldkonto 12010100. 4860000060 „Weiterleitung Kanalbeitrag, Erschließungsbeitrag an den ESO“ zur Verfügung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.