Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.08.2026


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

 

 

TOP 18
Erstattung von Kanalbeiträgen
hier: Beschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-018 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.01.2026,

2021-26/DS-I(A)1008

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Erstattung von in den Jahren 2020 bis 2024 zu hoch festgesetzten und angeforderten Kanalbeiträgen wird zugestimmt.

 

2.     Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bürgel-Ost“ in Höhe von rund 1.380.000,00 € erfolgt über das Produktkonto 12010100.3660003460, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“.

 

3.     Die Erstattung der zu hohen Kanalbeiträge für das Baugebiet „Bieber-Nord“ und zweier weiterer Einzelfälle außerhalb Bürgel Ost und Bieber Nord in Höhe von rund 2.780.000,00 € stehen auf dem Verwahrgeldkonto 12010100. 4860000060 „Weiterleitung Kanalbeitrag, Erschließungsbeitrag an den ESO“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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