Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

 

 

TOP 21
Offenbach sicherer machen – Waffenverbotszone einführen
Antrag CDU vom 22.01.2026, 2021-26/DS-I(A)1011

Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU vom 10.02.2026,

2021-26/DS-I(A)1011/1

 

 

Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)1011/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen einen aktuellen Lagebericht zur Sicherheitsentwicklung im Innenstadtbereich, insbesondere rund um den Wilhelmsplatz, vorzulegen.

 

  1. auf dieser Grundlage zu prüfen und zu berichten,

 

  • ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Sicherheit im Innenstadtbereich erforderlich sind,

 

  • einschließlich der Frage, ob eine Waffenverbotszone hierfür ein geeignetes Instrument sein kann,

 

  • sowie welche konkreten rechtlichen und praktischen Auswirkungen die Einrichtung einer Waffenverbotszone für die Offenbacher Bevölkerung, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher hätte.

 

Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)1011/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert*:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen einen aktuellen Lagebericht zur Sicherheitsentwicklung im Innenstadtbereich, insbesondere rund um den Wilhelmsplatz, vorzulegen.

 

  1. auf dieser Grundlage zu prüfen und zu berichten,

 

  • ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Sicherheit im Innenstadtbereich erforderlich sind,

 

  • einschließlich der Frage, ob eine Waffenverbotszone hierfür ein geeignetes Instrument sein kann,

 

  • sowie welche konkreten rechtlichen und praktischen Auswirkungen die Einrichtung einer Waffenverbotszone für die Offenbacher Bevölkerung, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher hätte.

 

Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

* redaktionell geändert

 

 

2021-26/DS-I(A)1011

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)1011/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)1011.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

in Abstimmung mit der Landespolizei eine Waffenverbotszone für den Offenbacher Innenstadtbereich – einschließlich Wilhelmsplatz - einzurichten, in der das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes als auch von waffenähnlichen Gegenständen verboten ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung