Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2026
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 21
Offenbach sicherer machen – Waffenverbotszone einführen
Antrag CDU vom 22.01.2026, 2021-26/DS-I(A)1011
Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU vom 10.02.2026,
2021-26/DS-I(A)1011/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)1011/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert*:
Der Magistrat wird beauftragt,
Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
* redaktionell geändert
2021-26/DS-I(A)1011
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)1011/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)1011.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
in Abstimmung mit der Landespolizei eine Waffenverbotszone für den Offenbacher Innenstadtbereich – einschließlich Wilhelmsplatz - einzurichten, in der das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes als auch von waffenähnlichen Gegenständen verboten ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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