Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

 

 

TOP 22
Leerstand bekämpfen – Leerstandssatzung für Offenbach erlassen
Antrag DIE LINKE. vom 27.01.2026, 2021-26/DS-I(A)1012

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, auf Grundlage des am 13. November 2025 vom Hessischen Landtag beschlossenen „Gesetzes gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum“ (Leerstandsgesetz – LeerstG HE) eine Leerstandssatzung für das Stadtgebiet Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel der Satzung soll sein, dass nutzbarer Wohnraum nicht länger als sechs Monate leerstehen darf.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung