Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 26
Betriebskostenzuschüsse (BKZ) zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe in der Stadt Offenbach ab 01.01.2026
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-029 (Dez. II, Amt 51) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1018
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das Jugendamt wird beauftragt, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2025 (2021-26/DS-I(A)0812) eingeführten Übergangsregelungen des neuen Betriebskostenzuschussberechnungsmodells zur Förderung von Kindertagesstätten auch für das Jahr 2026, rückwirkend zum 01.01.2026, anzuwenden, um auf Basis der Daten des Jahres 2025 den finanziellen Bedarf der Träger auszuwerten und analysieren zu können. Weiterhin wird das Jugendamt beauftragt, eine Satzung zu erarbeiten, die zum Jahr 2027 Gültigkeit erlangen soll.
2. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 wird die im beschlossenen Berechnungsmodell vorgesehene Position der Restkostenvorauszahlung für das Jahr 2026 um 2 %, auf den beiden Produktkonten 06010500.7124000451 „Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertageseinrichtungen“ i. H. v. 350.00,000 € und bei 06010500.7125000051 „Zuschuss für laufende Maßnahmen des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO)“ i. H. v. 320.000,00 €, erhöht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
