Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

TOP 29
Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII entsprechend der Entwicklungsplanung für Kindertagesstätten in der Stadt Offenbach für die Jahre 2025 bis 2030
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-032 (Dez. II, Amt 51) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1021

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24 SGB VIII soll gemäß der als Anlage 1 beigefügten „Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt Offenbach für die Jahre 2025 bis 2030“ erfolgen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, mit Vorliegen der Bevölkerungsdaten mit Stand zum jeweiligen 31.12. jährlich die Bevölkerungsentwicklung mit Fokus auf die Anspruchspopulation zu analysieren und im Eintrittsfall Handlungsbedarfe hinsichtlich des Ausbaus von Betreuungsplätzen, die von den in der vorliegenden Entwicklungsplanung getroffenen Aussagen abweichen, der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.

 

3.    Die vorgelegte Entwicklungsplanung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2030 sieht die Inbetriebnahme von insgesamt 180 zusätzlichen Krippen- (U3) und 480 zusätzlichen Kindergartenplätzen (Ü3) vor. Die zusätzlichen Plätze verursachen entsprechende Mehrkosten, die sich abhängig von den tatsächlichen Platzschaffungen jährlich steigern. In der finalen Ausbaustufe im Jahr 2030 entstehen zusätzliche Haushaltsausgaben für Betriebskostenzuschüsse von jährlich ca. 7,88 Mio. Euro (zzgl. Gebäudekosten in Höhe von ca. 1,4 Mio. €). Eine Steigerung der Betriebskostenzuschüsse ist in Folge der Inbetriebnahme der ersten Krippen- und Kindergartenplätze in 2025 schon für den Haushalt 2026 eingeplant und wird in der gängigen Praxis für die folgenden Haushaltsjahre kalkuliert und bedarfsgerecht geplant.  Die Kalkulation der zusätzlichen Haushaltsausgaben unterstellt die vollumfängliche Belegung dieser Plätze mit dem aktuell realen, durchschnittlichen Betreuungsumfang. Sie unterstellt zudem eine jährliche Erhöhung der Personalkosten sowie auch der Restkostenpauschale um jeweils 2 %. Der daraus resultierende Mehraufwand ist als Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die Träger von Kindertagesstätten im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierungsmodells vom Magistrat in den Haushalten 2027 ff vorzusehen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung