Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 30
Zukunft Stadtgrün – Lückenschluss des Anlagenrings am Sana-Klinikum
hier: Projektbeschluss für Abbrucharbeiten und Wettbewerb
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-036 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1022
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:
1. Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Durchführung der Abbrucharbeiten auf den vom Sana-Klinikum erworbenen Grundstücksflächen am Starkenburgring beauftragt.
Innerhalb dieses Auftrags wird die OPG ermächtigt, alle Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bau- / Abbruchleistungen herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen von Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen für die im Vorherigen genannten Punkte erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach.
2. Für den Auftrag wird ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt und gemäß Grobkostenschätzung der OPG mit 890.000,00 € ausgestattet. Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG. Das Honorar ist in der Grobkostenschätzung (vgl. Anlage 1) enthalten.
Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Stadtentwicklung und Städtebau, lediglich zur Begleichung vorzulegen. Notwendige Abstimmungsmaßnahmen zwischen der OPG und dem Amt für Planen und Bauen erfolgen in regelmäßig laufenden Besprechungen („Jour Fixe“).
3. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien gemäß Zuwendungsbescheid sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (veröffentlicht am 24. November 20215 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 48/2025, S. 1338 ff.) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten.
4. Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Planen und Bauen (Amt 60). Die OPG stellt hierfür spätestens zum 01.11. des jeweiligen Jahres die notwendigen Unterlagen zusammen. Diese umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung. Darüber hinaus reicht die OPG spätestens zum 01.12.2026 den Zwischen- und spätestens zum 01.12.2027 den Schlussverwendungsnachweis für das Einzelprojekt ein.
5. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 , „Zukunft Stadtgrün“, Investitionsnummer 0901060900601901 vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2025 und früher: 890.000,00 €
Gesamt: 890.000,00 €
6. Die Refinanzierung von 2/3 der Kosten erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung (früher Zukunft Stadtgrün).
7. Das Amt für Planen und Bauen wird beauftragt, für die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen einen freiraumplanerischen Wettbewerb auszuloben. Ziel ist der denkmalgerechte Lückenschluss des Anlagenrings durch öffentliche Grünflächen. Das Wettbewerbsgebiet wird, die bauabschnittsweise bauliche Umsetzung vorbereitend, gegliedert in zwei Realisierungsteile und einen diesen umschließenden Ideenteil.
8. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 , „Zukunft Stadtgrün“, Investitionsnummer 0901060900601901 vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2025 und früher: 250.000,00 €
Gesamt: 250.000,00 €
Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
