Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 33
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) Südliche Innenstadt / Senefelderquartier: Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk)
hier: Projektbeschluss Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk) - Projekt A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-040 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1026
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Neuanlage der Freifläche Bismarckstraße 120 und die Neugestaltung des öffentlichen Raums vor der Unterführung, nach der vom Büro Lohrer / Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2 – Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch den RP Darmstadt sowie vorbehaltlich der Resteübertragung, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2025 und früher: 310.000,00 €
Haushaltsjahr 2026: 790.000,00 €
Gesamt: 1.100.000,00 €
Die Refinanzierung erfolgt über Fördermittel von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von rund 75 % über die Produktkonten 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung“ und 09010600.3600000060 „Sonderposten aus Zuwendungen vom Bund“.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 90.623,13 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 2.333,53 € um 23.692,10 € auf 26.025,63 € p.a.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
