Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2026
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 33
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) Südliche Innenstadt / Senefelderquartier: Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk)
hier: Projektbeschluss Freiflächen Bismarckstraße 120 (Stellwerk) - Projekt A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-040 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1026
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Neuanlage der Freifläche Bismarckstraße 120 und die Neugestaltung des öffentlichen Raums vor der Unterführung, nach der vom Büro Lohrer / Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951004460 „HEGISS 2 – Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch den RP Darmstadt sowie vorbehaltlich der Resteübertragung, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2025 und früher: 310.000,00 €
Haushaltsjahr 2026: 790.000,00 €
Gesamt: 1.100.000,00 €
Die Refinanzierung erfolgt über Fördermittel von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von rund 75 % über die Produktkonten 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung“ und 09010600.3600000060 „Sonderposten aus Zuwendungen vom Bund“.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 90.623,13 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 2.333,53 € um 23.692,10 € auf 26.025,63 € p.a.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.