Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

 

 

TOP 34
Errichtung eines städtischen Klimaschutzfonds für die Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-043 (Dez. I und II, SOH, Ämter 20 und 33) vom

28.01.2026, 2021-26/DS-I(A)1027

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Es wird ein städtischer Klimaschutzfonds nach dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Ziel des Klimaschutzfonds ist eine Intensivierung und Beschleunigung der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

 

2.    Bei der Ansiedlung von energieintensiven Unternehmen, deren Energieverbrauch gleich oder höher als 2,5 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Stadt Offenbach im Jahr 2022 (2196 GWh/a) liegen wird, soll eine Beteiligung, in Form von einer regelmäßigen Einzahlung in den Klimaschutzfonds, erfolgen. Grundlage für die regelmäßige Berechnung ist der CO2-Footprint für den Betrieb, berechnet nach den Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standards (GHG Protocol), multipliziert mit einem standardisierten CO2-Preis [€/t CO2e] (globaler Marktpreis in Form des MSCI-Durchschnittswertes). Die final zu zahlende Summe wird über städtebauliche Verträge rechtsverbindlich festgelegt.

 

3.    Es wird ein Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität in Offenbach bis zum Jahr 2045 erstellt. Dieses soll konkrete Handlungspfade für die verschiedenen Sektoren aufzeigen und somit eine wichtige Grundlage für Förderschwerpunkte des Klimaschutzfonds bilden. Für ggf. entstehende Kosten, wie beispielsweise die Beauftragung von externen Dienstleistern oder die Anschaffung von Software-Lösungen stehen Mittel in Höhe von 95.000,00 € auf dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt sachkontengerecht und nach Haushaltsgenehmigung 2026.

 

4.    Ein- und Auszahlungen den Klimaschutzfonds betreffend werden über ein neu einzurichtendes Verwahrgeldkonto bei der Stadt abgewickelt. Im Jahresabschluss soll über die Zahlungsvorgänge gesondert berichtet werden. Das Amt für Umwelt und Klima trägt die inhaltliche Verantwortung für die Bestimmung der Höhe der Einzahlungen und die damit zu finanzierenden Maßnahmen, die Kämmerei trägt die finanzielle Verantwortung über die verwahrten Gelder und hat vor einer zu finanzierenden Maßnahme dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Mittel zur Finanzierung der jeweiligen Maßnahme zur Verfügung stehen. Alles Weitere zur Abwicklung soll zwischen dem Amt für Umwelt und Klima und der Kämmerei, Kasse und Steuern in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung