Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

TOP 36
„Sanierung des Wiener Hof“, Langener Str. 23, 63073 Offenbach am Main
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-047 (Dez. I, Amt 80) vom 28.01.2026,

2021-26/DS-I(A)1029

 

Herr Stv. Mangelmann (CDU) hat gemäß § 25 HGO den Saal verlassen. Der Livestream, die Lautsprecher und die Gehörlosenschleife sind ausgeschaltet.

 

Protokollnotiz aus dem HFDB vom 09.02.2026:

In der öffentlichen Anlage und in der nichtöffentlichen Auslage wird die erste Seite des Planungs- und Kostendatenblattes zur Berichtigung eines redaktionellen Fehlers ausgetauscht.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Beachtung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Sanierung der Liegenschaft Wiener Hof, Langener Straße 23 in Offenbach am Main / Bieber zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Gastronomie- und  Veranstaltungsbetriebes mit einem Kostenansatz in Höhe von 3.800.000,00 €, auf Grundlage eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, basierend auf einer Kostenschätzung des Architekturbüros Werner Faust und der BWI Ingenieur Consult GmbH vom 12.07.2024, und vom Revisionsamt vorgeprüften Kostenschätzung wird zugestimmt.

 

2.     Die Maßnahme umfasst eine grundhafte Sanierung des Gebäudes mit den Schwerpunkten Brandschutz (u.a. Errichtung eines 2. Rettungsweges), der statisch konstruktiven Ertüchtigung, die Erneuerung der haustechnischen Anlagen sowie die energetische Optimierung der Gebäudehülle.

 

3.     Die OPG wird nunmehr im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement richtet sich in Anlehnung an die Bestimmungen des aktuellen Rahmenvertrags vom 02.11.2020 zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Leistungsstufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Kostenansatz in Höhe von 3.800.000,00 € enthalten.

 

4.     Auf Grund der Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.

 

5.     Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleute sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, ohne dortige Prüfung lediglich zur Begleichung vorzulegen.

 

6.     Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungen zur Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung sowie Brandschutz und Bauphysik, gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7.     Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

8.     Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auf dem Produktkonto 10010300.0951000080, „Sanierung Wiener Hof (OPG)“, Investitionsnummer 1001030900802601, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2026 und früher:        400.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                         1.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2028:                         1.600.000,00 €

Gesamt:                                                 3.800.000,00 €

 

Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 3.800.000, 00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung und der Ausschreibungsergebnisse ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

9.     Rechtzeitig vor Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt die Betreibersuche bzw. Neuvermietung wieder durch die Abt. Liegenschaften.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung