Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026

 

 

 

 

TOP 40
Schlosspark Rumpenheim – Bewässerung
hier: erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-051 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,

2021-26/DS-I(A)1033

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 880.000,00 € brutto um 183.000,00 € brutto auf 1.063.000,00 € brutto einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

Aufgrund des engen Zeitfensters ist eine fristgerechte Vorlage der Unterlagen beim Revisionsamt nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

2.     Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952000460 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“, Investitionsnummer 1301010900601203 PN 0037, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt sowie vorbehaltlich der Restübertragung zur Verfügung.

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:                                         863.000,00 €

Haushaltsmittel 2026                                                             200.000,00 €

Gesamt                                                                                1.063.000,00 €

 

3.     Die Refinanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel aus Bundesprogramm

„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

(Produktkonto 13010100.3640000060)                              266.722,78 €

Kreditmarktmittel:                                                                    796.277,22 €

Gesamt:                                                                               1.063.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 121.404,02 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Projektbeschluss aus dem Jahr 2025 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Kostenübersicht) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.02.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung