Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 41
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Offenbach Nordend / Umgestaltung Goethering
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Festlegung der planerisch weiterzuverfolgenden Planungsvariante aus der Vorstudie
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-052 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1034
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Variante 1 „Sonnenseite“ aus der Vorstudie zur Umgestaltung Goethering, erarbeitet von der Bürogemeinschaft Bauchplan mit Consens Mobilitätsdesign in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen, als Grundlage für die weitere Planung wird zugestimmt.
2. Sollte – als Ergebnis der parallel laufenden Machbarkeitsstudie „Frankfurt Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+, Prüfung einer Straßenbahnverbindung von Frankfurt nach Offenbach“ – die projektierte Straßenbahntrasse durch den Goethering verlaufen, wäre für die anschließend zu vertiefenden Straßenbahn-Planungen davon auszugehen, dass deren Trasse im Goethering gemäß Variante „Sonnenseite“ vorwiegend im Mischverkehr (mit dem MIV) geführt wird.
3. Der Umgestaltung des südlichen Bereichs der aktuell durch die Kultureinrichtung Hafen 2 genutzten städtischen Teil-Grundstücke (581 und 582/3) für Anpassungsarbeiten zur Gehweg-Fortführung sowie für die optionale Anordnung kleinerer Spiel- und Sportfunktionen wird zugestimmt.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Für die planerische Umsetzung der Maßnahme stehen, vorbehaltlich der Resteübertragung sowie der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt, auf dem Produktkonto 12010100.0952004360, Straßenbau Goethering, Investitionsnummer 1201010900601211 Mittel wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2025 und früher: 510.840,90 €
Haushaltsjahr 2026: 600.000,00 €
Haushaltsjahr 2027: 1.100.000,00 €
Haushaltsjahr 2028: 400.000,00 €
Gesamt: 2.610.840,90 €
6. Zur Refinanzierung der Planungen zum Ausbau des Goetherings stehen, vorbehaltlich der Bewilligung durch den Fördermittelgeber, Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt zu Verfügung. Zur Finanzierung des Baus der Verkehrsfläche sollen Mittel des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) beantragt werden.
Die anliegenden Grundstücke sind beitragspflichtig.
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
