Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026
TOP 42
Wohnungsbau-Turbo
hier: Einzelbeschluss zum Bauvorhaben auf dem Baufeld B4 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ sowie Vorbereitung Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-053 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026,
2021-26/DS-I(A)1035
Ergänzungsantrag Die Linke vom 12.02.2026, 2021-26/DS-I(A)1035/1
Ergänzungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 12.02.2026,
2021-26/DS-I(A)1035/2
Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Ergänzungsantrag 2021-26/DS-I(A)1035/2 vom 13.02.2026, 2021-26/DS-I(A)1035/2/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)1035/2/1, 2021-26/DS-I(A)1035
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für das Baufeld B4 (Am alten Güterbahnhof, Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstücke 348/67, 348/80, 348/81,426) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647, welches von der WILMA Bau und Entwicklungsgesellschaft RM mbh erworben wurde und beplant wird, soll die neue Regelung zum Wohnungsbau-Turbo gemäß § 31 (3) Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum angewendet werden.
2. Es werden dem Vorhabenträger Bedingungen zum Energiestandard rechtsverbindlich auferlegt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, dies – sollten andere Möglichkeiten ausscheiden – im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags abzusichern.
2a. Die geänderte Planung soll im Gestaltungsbeirat vorgestellt und behandelt werden.
3. Das Amt für Planen und Bauen wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zum Wohnungsbau-Turbo zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)1035/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Punkt 3 des Antrags wird wie folgt ergänzt:
Der Grundsatzbeschluss soll Vorgaben zum Anteil von gefördertem Wohnungsbau bei größeren Bauvorhaben sowie Auflagen für umwelt- und klimafreundliches Bauen enthalten.
2021-26/DS-I(A)1035/2/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)1035 wird wie nachstehend hinter Punkt 2. ergänzt mit:
2a. Die geänderte Planung soll im Gestaltungsbeirat vorgestellt und behandelt werden.
2021-26/DS-I(A)1035/2
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)1035/2/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)1035/2.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)1035* wird wie nachstehend hinter Punkt 3. ergänzt mit:
4. Die geänderte Planung soll im Gestaltungsbeirat vorgestellt und behandelt werden.
* redaktionell ergänzt
2021-26/DS-I(A)1035
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
- Für das Baufeld B4 (Am alten Güterbahnhof, Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstücke 348/67, 348/80, 348/81,426) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647, welches von der WILMA Bau und Entwicklungsgesellschaft RM mbh erworben wurde und beplant wird, soll die neue Regelung zum Wohnungsbau-Turbo gemäß § 31 (3) Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum angewendet werden.
- Es werden dem Vorhabenträger Bedingungen zum Energiestandard rechtsverbindlich auferlegt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, dies – sollten andere Möglichkeiten ausscheiden – im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags abzusichern.
- Das Amt für Planen und Bauen wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zum Wohnungsbau-Turbo zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 19.02.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
