Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0088Ausgegeben am 27.03.2026

Eing. Dat. 26.03.2026

 

 

 

 

Zustand der Schultoiletten in Offenbach
Bericht und mögliche Verbesserungsmaßnahmen („Lokus im Fokus“)

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0947

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2026-088 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.03.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

1.    wie der aktuelle bauliche, hygienische und funktionale Zustand der Toilettenanlagen an den Offenbacher Schulen ist,

 

2.    welche regelmäßigen Reinigungs- und Wartungsintervalle derzeit vorgesehen sind und wie deren Einhaltung überprüft wird,

 

3.    in welchen Schulen es konkrete Beschwerden oder Hinweise auf unzureichende Zustände gibt,

 

4.    welche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren geplant oder notwendig sind,

 

5.    ob und wie Schülerinnen und Schüler aktiv in die Pflege, Verantwortung und Rückmeldung zur Toilettensituation eingebunden werden können,

 

6.    ob sich die Einführung oder Ausweitung von Konzepten wie „Lokus im Fokus“ der Rudolf-Koch-Schule als Best-Practice-Modell eignet, um Sauberkeit, Verantwortung und Eigeninitiative zu fördern,

 

7.    welche vandalismussicheren und wartungsarmen Anlagen (z. B. aus Edelstahl, mit automatischer Spülfunktion oder verdeckten Befestigungen) für sogenannte Problemschulen in Frage kommen, um langfristig Schäden und Folgekosten zu reduzieren.

 

8.  Dabei soll auch geprüft werden, welche Kosten für kurzfristige Instandsetzungen und langfristige Sanierungsmaßnahmen entstehen und welche Fördermöglichkeiten (z. B. aus Landes- oder Bundesmitteln) für die Umsetzung genutzt werden können.

 

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Antwort zu Frage 1:

Der bauliche Zustand kann als durchgehend gut bezeichnet werden, der hygienische Zustand der Toilettenanlagen an Offenbacher Schulen ist jedoch differenziert zu sehen, da es sehr große Unterschiede im Nutzungs-verhalten gibt. Im Falle von Vandalismus kann der Hygienezustand durch Aktionen der Schüler*innen grenzwertig sein.

 

Antwort zu Frage 2:

Der Reinigungsturnus umfasst eine tägliche Bodenreinigung sowie desinfizierende feuchte Reinigung der WC-Sitze, -Deckel, -Becken und Spülkästen, WC-Bürstenhalter, Spender und Urinale. Außerdem wird täglich das Waschbecken inklusive Armaturen und der Spritzbereich gereinigt. Zudem werden Wandfliesen, Trennwände und Türen monatlich desinfizierend gereinigt. Die Reinigungsleistungen werden in engmaschigen Abständen von dem Fachbereich Gebäudereinigung der GBM kontrolliert und ggf. Reklamationen an das Reinigungsunternehmen weitergeleitet. Darüber hinaus ist das Unternehmen per Vertrag verpflichtet, eine festgelegte Raumanzahl pro Objekt und Monat zu kontrollieren und der GBM die Dokumentation zu übergeben. Aus baulicher Sicht ist die Überprüfung der Anlagen in den täglichen Inspektionsrundgängen der Hausmeister*innen integriert (in „auffälligen“ Schulen erfolgen die Rundgänge sogar mehrmals am Tag). Schäden werden je nach Umfang direkt behoben oder an den GBM-Fachbereich gemeldet.

 

Antwort zu Frage 3:

Die GBM erhält immer wieder zahlreiche Mängelmeldungen aus der Schillerschule, Grundschule Buchhügel, Grundschule Bieber-Nord, Uhlandschule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Albert-Schweitzer-Schule, Theodor-Heuss-Schule. Durch die Schüler*innenschaft werden Toiletten in regelmäßigen Abständen erheblich verunreinigt. Dabei handelt es sich oft um Vandalismus, Urin und Fäkalien auf den Toilettenböden, unsachgemäßer Gebrauch von Verbrauchsmaterialien und/oder um Beschmutzungen an Trennwänden, Decken und Wandfliesen. Die Beseitigung dieser Verunreinigungen erschwert die Unterhaltsreinigung erheblich. Oft können die fäkalen Verschmutzungen und Verunreinigungen nicht mehr von der regulären Unterhaltsreinigung übernommen werden und müssen aus hygienischen Gründen als Sonderreinigung separat beauftragt werden.

Ein Schwerpunkt bildet die Edith-Stein-Schule. Hier kommt es täglich zu Vandalismus und Verschmutzungen in den Schüler*innen-Toiletten. Auch nach wiederholten Terminen mit der Schulleitung und baulichen Veränderungen, die in Abstimmung mit dem städtischen Hochbaumanagement und der GBM erfolgten, konnte bislang keine Verbesserung der Situation erzielt werden. Am Beispiel der Edith-Stein-Schule (Neubau und Gesamtsanierung) zeigt sich, dass das Argument, dass Vandalismus durch nicht sanierte Anlagen gefördert wird, nicht greift.

 

Antwort zu Frage 4:

Ältere und sanierungsbedürftige Anlagen werden im Rahmen der Jahresplanung je nach Priorität und in Abstimmung mit dem Baudezernenten und dem städtischen Hochbaumanagement unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel saniert.

 

Sanierungsstatus bzw. Sanierungsplanung:

 

Saniert/Neu: 24 Schulen

Ø    Albert-Schweizer-Schule (Neubau Fachklassentrakt)

Ø    Anne-Frank-Schule (pinselsaniert)

Ø    Beethovenschule

Ø    Edith-Stein-Schule

Ø    Emmy-Noether-Schule, Interim

Ø    Erich-Kästner-Schule

Ø    Ernst-Reuter Schule (Neubau)

Ø    Fröbelschule (Neubau)

Ø    Friedrich-Ebert-Schule (Bauteil A)

Ø    Geschwister-Scholl-Schule

Ø    Grundschule Bieber Mauerfeld (Hauptgebäude)

Ø    Grundschule Bieber-Nord

Ø    Grundschule Bieber Waldhof

Ø    Grundschule Buchhügel

Ø    Hafenschule

Ø    Humboldtschule

Ø    Käthe-Kollwitz-Schule

Ø    IGS Lindenfeld (Neubau)

Ø    Lauterbornschule

Ø    Ludwig-Dern-Schule

Ø    Mathildenschule (Neubau; Bestand aktuell in Sanierung)

Ø    Theodor-Heuss-Schule

Ø    Uhlandschule

Ø    Waldschule Tempelsee 

 

in Planung: 5 Schulen

Ø    Friedrich-Ebert-Schule (Bauteil B) im Jahr 2026

Ø    Wilhelmschule voraussichtlich im Jahr 2027

Ø    Schillerschule voraussichtlich im Jahr 2028

Ø    IGS Lindenfeld Altbau voraussichtlich im Jahr 2029

Ø    Anne-Frank-Schule (ggf. im Zuge Ganztagsausbau)

 

ausstehend und aus baulicher Sicht noch kein Handlungsbedarf: 7 Schulen

Ø    Eichendorffschule (alt, aber funktionell)

Ø    Ernst-Reuter-Schule (Altbau, funktionell)

Ø    GTS (funktionell)

Ø    Goetheschule (alt, aber funktionell)

Ø    Grundschule Bieber Mauerfeld (alt, aber funktionell)

Ø    Leibnizschule Brandsbornstraße (alt, aber funktionell)

Ø    Albert-Schweizer-Schule (alt, aber funktionell)

 

Antwort zu Frage 5:

Als gutes Beispiel ist die Rudolf-Koch-Schule zu nennen, jedoch sind auch hier (durch mutmaßliche Einzelpersonen) teils hohe Vandalismusschäden zu verzeichnen.

 

 

 

Antwort zu Frage 6:

Aus Betreibersicht kann dies nicht pauschal beantwortet werden. Neben dem sicher guten Konzept „Lokus im Fokus“ ist darüber hinaus aus unserer Sicht eine enge „Betreuung und Begleitung“ durch die Schulleitung und Schulgemeinde an den meisten Schulen zwingend erforderlich.

 

Antwort zu Frage 7:

Tatsächlich können solche Anlagen aus Betreibersicht nicht uneingeschränkt empfohlen werden, da Edelstahlobjekte als sehr unattraktiv wahrgenommen werden (Rasthofatmosphäre), da dort z. B. keine Toilettensitze verbaut sind. Langzeiterfahrungen aus der alten Edith-Stein-Schule bestätigen das gesteigerte Vandalismuspotential durch Edelstahlobjekte. Aus Sicht des Betreibers ist es von Nachteil, dass die sehr stabilen Edelstahlobjekte bei einem Vandalismusereignis komplett aus der Wand herausgerissen werden und weitaus größere Schäden verursachen.

 

Antwort zu Frage 8:

Kurzfristige Instandsetzungen (meist verursacht durch Vandalismus oder unsachgemäßen Gebrauch) werden in der Regel (abhängig der Verfügbarkeit von Material und Ersatzteilen) sofort umgesetzt. Für langfristige und geplante Maßnahmen werden in der Planungsphase immer mögliche Fördermöglichkeiten eruiert, die Förderlandschaft hat jedoch in den letzten Jahren andere Schwerpunkte. Siehe auch Antwort zu Frage 4.

 

 

Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.