Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0003Ausgegeben am 13.04.2026
Eing. Dat. 07.04.2026
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach a.M.
Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 25.03.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2000, 18.11.2004, 25.01.2007 und 12.02.2026 wird beschlossen.
Begründung:
Die anerkannten Träger der freien Wohlfahrtsverbände (DRK, AWO, Parität, Diakonie und Caritas) leisten in der Stadt Offenbach am Main einen wesentlichen Beitrag zur Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind aufgrund ihrer täglichen Arbeit eng mit den Lebenslagen, Problemlagen und Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien vertraut. Ihre fachliche Expertise umfasst ein breites Spektrum an Handlungsfeldern von den Frühen Hilfen über die Kindertagesbetreuung und Familienbildung bis hin zur Jugend- und Jugendsozialarbeit. Diese Expertise ist für die fachliche und strategische Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfe von zentraler Bedeutung.
Durch die vorgesehene Änderung in § 2 Abs. 1 in den Buchstaben b) und d) sollen dem Jugendhilfeausschuss künftig als stimmberechtigte Mitglieder 14 anstatt bisher 11 von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Stadtverordnete oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 5 anstatt bisher 3 Frauen oder Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtsverbände von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden, angehören.
Hierdurch wird sichergestellt, dass alle anerkannten Wohlfahrtsverbände als stimmberechtigte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertreten sind. Ein bisher praktizierter turnusmäßiger Ausschluss einzelner Verbände führt hingegen zu einem Verlust an Fachwissen und schwächt die Qualität der Gremienarbeit.
Die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen werden weiterhin eingehalten. Insbesondere bleibt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie das Verhältnis von 3/5 Mitgliedern aus dem Kreis der Stadtverordneten (einschließlich Oberbürgermeister) zu 2/5 fachkundigen Personen gewahrt und die maximale Obergrenze von 25 stimmberechtigten Mitgliedern eingehalten.
Der Jugendhilfeausschuss hat die vorliegende Satzungsänderung in seiner Sitzung am 29.01.2026 mehrheitlich beschlossen und bringt diese gemäß seinem Antragsrecht in die Stadtverordnetenversammlung ein.
Die Änderungssatzung tritt gem. § 5 Abs. 3 HGO am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Anlage:
Änderungssatzung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
