Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0006Ausgegeben am 04.05.2026

Eing. Dat. 30.04.2026

 

 

 

 

Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Offenbach a. M. für die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand des Zweckverbandes Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) – Wahlperiode 2026 bis 2031

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-099 (Dez. I, Amt 10.1) vom 29.04.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

1.         fünf Vertreterinnen / Vertreter sowie fünf Stellvertreterinnen / Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Stadt    und Kreis Offenbach für die Dauer der Wahlzeit der

Stadtverordnetenversammlung wählt und

 

2.         drei Mitglieder für den Verbandsvorstand des Zweckverbandes

Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach vorschlägt.

 

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung besteht aus zehn Vertretern der Verbandsmitglieder. Hiervon werden jeweils fünf Vertreter von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach a. M. und vom Kreistag des Kreises Offenbach für deren Wahlzeit gewählt (§ 6 Abs. 1 der Satzung des ZWO).

 

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des ZWO besteht der Verbandsvorstand aus sechs Mitgliedern, von denen die Stadt Offenbach a. M. und der Kreis Offenbach jeweils drei Personen vorschlagen. Die Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sieht die Satzung nicht vor.

 

Nach § 6 Abs. 4 der Satzung tritt die Verbandsversammlung des ZWO spätestens binnen drei Monaten nach der Wahl der Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die neu konstituierende Verbandsversammlung wählt danach die Mitglieder des Verbandsvorstands des ZWO.

 

Da der Termin für die konstituierenden Sitzungen des ZWO für den 09.06.2026 vorgesehen ist, wird darum gebeten, die Vertreter namentlich bis spätestens zum 29. Mai 2026 zu benennen und mitzuteilen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.