Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0012Ausgegeben am 13.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Waldschwimmbad Rosenhöhe: Freier Eintritt für Kinder während der Sommerferien 2026

Antrag Die Linke vom 13.05.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird damit beauftragt,

 

1) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH eine Regelung zu treffen, die Kindern bis 14 Jahren im Zeitraum der hessischen Sommerferien 2026 freien Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe ermöglicht.

 

2) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH die Ermäßigungsregelung für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis analog zur Beschlusslage

2021-26/DS-I(A)0555/1 anzupassen. Ziel soll sein, dass Begleitpersonen dauerhaft freier Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe gewährt wird.

 

 

Begründung:

 

Zu 1)

Das Waldschwimmbad Rosenhöhe erfüllt für die Menschen in Offenbach viele wichtige Funktionen. Es bietet im Sommer nicht nur einen kühlen Zufluchtsort vor heißen Temperaturen, sondern ist insbesondere für Kinder auch ein Ort der gesellschaftlichen Teilhabe und sportlichen Betätigung.

Zudem ist das Waldschwimmbad einer der wenigen Orte in Offenbach, an dem Urlaubsstimmung aufkommt. In kaum einer anderen deutschen Stadt wirken sich die hohen Lebenshaltungskosten so negativ auf die Haushaltskassen der Menschen aus wie hier. Urlaubsreisen während der Sommerferien sind daher ein Privileg, das sich nicht alle Familien leisten können. Ein Familienausflug ins Waldschwimmbad kann dazu beitragen, dass der Urlaub auch in Offenbach zu einer schönen und erholsamen Zeit wird. Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass die Traglufthalle über dem Schwimmbecken aufgrund der Bauarbeiten an den umliegenden Gebäuden diesen Sommer nicht abgebaut werden kann.

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion macht es daher aus vielerlei Gründen Sinn, Kindern bis vierzehn Jahren während der diesjährigen Sommerferien freien Eintritt zu gewähren. Neben der Förderung der sozialen Teilhabe und der finanziellen Entlastung wäre das Angebot auch als kleines Entgegenkommen für die notwendigen Unannehmlichkeiten durch die Bauarbeiten zu verstehen.

Der Magistrat soll sich daher so bald wie möglich mit der SFO Sport und Freizeit GmbH als Eigentümerin sowie der Betreibergesellschaft best-OF-swim GmbH über eine Regelung abstimmen, um Kindern unter vierzehn Jahren noch in diesen Sommerferien freien Eintritt ins Waldschwimmbad zu ermöglichen.

Zu 2)

Mit Beschluss vom 14. September 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung eine einheitliche Regelung bezüglich der Eintrittsermäßigung für schwerbehinderte Menschen bei städtischen Veranstaltungen festgelegt.

Diese besagt unter anderem, dass Begleitpersonen von Schwerbehinderten kostenlosen Eintritt zu Veranstaltungen erhalten, wenn der Schwerbehindertenausweis der zu begleitenden Person das Merkzeichen B enthält.

Im Waldschwimmbad Rosenhöhe kommt diese Regelung nicht zur Anwendung, stattdessen zahlen Begleitpersonen einen ermäßigten Eintritt.

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion besteht offenkundig kein Grund, dass die mit 2021-26/DS-I(A)0555/1 beschlossene Regelung nicht auch aufs Waldschwimmbad übertragen werden könnte.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.