Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0014Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Projekt Sanierung der Gebäude, Erweiterungsbau und Freiflächen auf der Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach am Main

hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-114 (Dez. I und IV, Ämter 52 und 60) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Sanierung und Erweiterung am Sportzentrum Rosenhöhe in Offenbach am Main, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 7.790.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2.    Die Sportanlage Rosenhöhe soll umfassend saniert und zukunftsfähig umgestaltet werden. Neben der Sanierung des Bestandsgebäudes wird ein neues Gebäude mit modernen Umkleiden, sanitären Einrichtungen und notwendigen Funktionsräumen errichtet. Ergänzend entstehen weitere, dringend benötigte Umkleideräume sowie ein multifunktionaler Indoor-Sportraum.

Schwerpunkt des Projekts ist die Modernisierung und Erweiterung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Neuschaffung notwendiger Funktionsräume und Aufenthaltsbereiche für Vereine. Der Energiestandard sowie die Innenausstattung werden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.

 

3.    Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Erbringung der Planungsleistungen, zur Vorbereitung der Bauausführung sowie der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement richtet sich nach den Regelungen des Rahmenvertrags vom 02.11.2020 zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt.

 

4.    Aufgrund der Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und bei Bedarf halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.

 

5.    Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6.    Bei der Projektbetreuung sind für die OPG für den Fall, dass die Stadt Offenbach Fördermittel für dieses Projekt erhalten sollte, die Förderrichtlinien sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstigen Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von SKS - Sanierung Kommunaler Sportstätte (veröffentlicht am 16. Oktober 2025 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

 

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind grundsätzlich einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.

 

7.    Im Falle einer Förderung erfolgen der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Sportamt. Die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für das Sportamt sowie für das Amt für Planen und Bauen. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorgaben und Vorlagen des Fördergebers, sowie Informationen über förderrelevante Änderungen im Projekt.

 

8.    Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt

 

9.    Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 08020100.0951000060 „OSC Rosenhöhe - Planung der Übernahme und Erweiterung (OPG)“, Investitionsnummer 0802010900602402, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:         554.000,00 €

Haushaltsmittel 2026:                             100.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                          4.950.000,00 €

Haushaltsmittel 2028:                          2.186.000,00 €

Gesamt:                                                  7.790.000,00 €

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung oder der Ausschreibungsergebnisse ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main verzeichnete Ende 2024 über 145.000 Einwohnerinnen und Einwohner - ein deutlicher Zuwachs, der sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mit der wachsenden Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Freiflächen, wohnortnahe Bewegungsangebote und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sport- und Bewegungsförderung sind dabei zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie tragen nicht nur zur körperlichen und mentalen Gesunderhaltung bei, sondern fördern auch den sozialen Zusammenhalt und die Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Bisher hat die wachsende Stadt Offenbach Schulen und Kindertagesstätten saniert und neu gebaut, die Sportinfrastruktur ist jedoch nur teilweise gewachsen. An neuen Schulen wurden und werden Sporthallen gebaut. Dennoch sind diese ein knappes Gut, der Bedarf an weiteren Hallenkapazitäten wie auch der Bedarf an Freiluftsportanlagen steigen stetig. Die Bedarfe aus dem Sportstättenentwicklungs-plan sind daher im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Schritt für Schritt abzuarbeiten. Der Sportstättenentwicklungsplan arbeitet - wie bei anderen Themen in der Stadt auch - maßgeblich mit dem Ziel der verdichteten und intensiveren - damit letztlich optimierten - Nutzung vorhandener Flächen. Ein Mittel hierfür ist die so genannte Rochade, die an den Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg geplant ist. Diese Maßnahme beinhaltet eine umfassende Umstrukturierung und Ertüchtigung der Sportanlage Rosenhöhe.

 

Die Sportanlage Rosenhöhe ist eine etablierte Trainings- und Wettkampfstätte für Offenbacher Sportvereine. Die Fläche bietet Entwicklungspotenzial, das im Sinne des Vereinswachstums gezielt ausgeschöpft werden soll. Die Bestandsgebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die Umkleide- und Sanitärbereiche sind nicht ausreichend dimensioniert und müssen an die tatsächlichen Bedarfe der Vereine angepasst werden. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der fehlenden Kapazitäten wird daher der Bestand um einen Neubau ergänzt. Die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und die bestehende Infrastruktur sowie die Erschließung der Anlage sind in einem maroden Zustand. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Leichtathletikanlage sowie die Umwandlung des Hartplatzes in ein Rugbyfeld, das auch für den Fußball genutzt werden kann. Des Weiteren werden zusätzliche multifunktionale Sportflächen geschaffen, und es sind neue Zuschauerbereiche sowie eine moderne Flutlichtanlage geplant. Die geplante Sanierung verfolgt das Ziel, eine moderne, klimaangepasste und sozial inklusive Sportstätte zu schaffen. Sie soll den Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gerecht werden und gleichzeitig die sportliche Infrastruktur für den Vereins-, Schul- und Breitensport zukunftsfähig ausrichten. Damit leistet die Stadt Offenbach einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

 

Grobkostenschätzung Sanierung und Erweiterungsbau:

Die Kostenaufstellung basiert auf einer Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros. Diese beruht auf einer Bestandsanalyse mit Erfassung der Mängel und der Elemente, die als sanierungsfähig eingestuft wurden. In dieser Schätzung sind die Kosten für den geplanten Neubau enthalten. Für die bedarfsgerechte Umgestaltung der bestehenden Sportanlage werden Kosten in Höhe von 7.790.000,00 € angesetzt. In der Grobkostenschätzung sind pauschale Ansätze für unvorhergesehene Entwicklungen und mögliche Kostenerhöhungen enthalten, um schon in der Anfangsphase der Planungen eine höhere Kostensicherheit zu gewährleisten.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Grobkostenschätzung OPG (nichtöffentlich)

3. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage 2 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.