Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0015Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

Grundstückserwerb Gemarkung Offenbach Flur 11 Flurstück 39 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-115 (Dez. I, Amt 80) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Gemarkung Offenbach Flur 11 Flurstück 39 = 7.573 m² zu einem Kaufpreis i. H. v. 204.471,00 EUR. Das entspricht einem Bodenwert von 27,00 EUR/m².

 

2.     Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

3.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 230.000,00 EUR stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) über den Deckungskreis zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Das Umweltamt empfiehlt dringend aufgrund der Renaturierung des angrenzenden Röhrgrabens und der geplanten Räumung des nach § 23 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.V.m. §38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebenen 10m-Gewässerrandstreifen den Erwerb des Grundstücks.

 

Das Grundstück wird konzeptionell in die Planung gemäß Grundsatzbeschluss 2016-21/DS-I(A)0537 vom 31.01.2019 zur Neuordnung der Nachbarschaft von Röhrgraben und Kleingartenanlage einbezogen. Derzeit findet die Entwurfsplanung statt; die Einbringung des Projektbeschlusses ist im Herbst 2026 vorgesehen.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden. Der Kaufpreis entspricht einem vorliegenden Wertgutachten. Laut Stellungnahme des Vermessungsamtes ist der Kaufpreis angemessen.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.