Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0017Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Grundsanierung und Neukonzeption Deutsches Ledermuseum,

Offenbach am Main

hier: Abschluss der Absichtserklärung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-117 (Dez. I und IV, Amt 60) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Absichtserklärung zur Realisierung der Baumaßnahme „Deutsches Ledermuseum“ zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - HMWK, und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Nach politischer Vorklärung ist die Unterzeichnung des Letter of Intent durch einen Stadtverordnetenbeschluss zu legitimieren.

 

Ausgangssituation:

Nach über 100 Jahren befindet sich das Deutsche Ledermuseum (DLM) in einer Umbruchsituation und im Aufbruch in das 21. Jahrhundert. Aus konservatorisch-restauratorischer sowie aus funktionaler Sicht erfüllt das Gebäude nicht mehr die Ansprüche an einen zeitgemäßen Museumsbetrieb. Insbesondere sind die erforderlichen museumsgerechten raumklimatischen Bedingungen für die empfindlichen Exponate aus Leder und artverwandten Materialien derzeit nicht erfüllt. Um das DLM dauerhaft und zukunftssicher aufzustellen, ist eine umfangreiche inhaltliche und strukturelle Neukonzeption für das Museum inklusive einer energetischen und brandschutztechnischen Sanierung des gesamten Gebäudeensembles notwendig. Zudem ist das DLM in allen Bereichen barrierefrei herzustellen.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2026, Nr. 2021-26/DS-I(A)1030 wurde der Magistrat beauftragt, die weitere Planung der ersten Projektstufe bis einschließlich der Leistungsphase 3 nach HOAI zu veranlassen und die für einen Projekt- und Vergabebeschluss erforderlichen Planungs- und Kostendaten erstellen zu lassen.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023, Nr. 2021-26/DS-I(A)0497, wurde der Bewerbung um einen Zuschuss aus Bundesmitteln im Rahmen des Programms „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland – KulturInvest 2023“ zugestimmt. Der Antrag wurde eingereicht und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bauvorhaben am 28.09.2023 als grundsätzlich förderwürdig ausgewählt.

 

Mit Beschluss des Magistrats vom 31.01.2024, Nr. 2024-038 wurde der Vergabe von Preisgeldern im Rahmen der Durchführung eines nichtoffenen Realisierungswettbewerbs für die Grundsanierung und Neukonzeption des Deutschen Ledermuseums zugestimmt.

 

2024 wurde ein Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013, mit dem Ziel einen architektonisch und freiräumlich hochwertigen Entwurf zu erhalten, ausgelobt. Das Preisgericht tagte am 18. und 19.11.2024. Die Preisträger des Siegerentwurfs wurden mit der weiteren Planung, bis einschließlich Leistungsphase 2, Vorentwurfsplanung gemäß HOAI, beauftragt.

 

Im Realisierungswettbewerb wurden auf Basis einer Grobkostenermittlung der OPG mit Stand 4. Quartal 2023 insgesamt brutto 42.600.000,00 € für die Kostengruppen 200 bis 700 als verbindliche Kostenobergrenze für das Projekt festgelegt. Dieser Betrag wurde ebenfalls mit den beauftragten Planungsbüros für Objekt- und Fachplanung als Kostenobergrenze vertraglich vereinbart.

 

Aktuell befindet sich das Projekt in den Leistungsphasen 1, Grundlagenermittlung und 2, Vorentwurfsplanung.

 

Die erste Projektstufe (Realisierungswettbewerb und Planung Leistungsphase 1 - 3 HOAI) wird mit folgenden Fördermitteln von Bund und dem Land Hessen unterstützt (Zuwendungsbescheid wurde erteilt):

 

Bund:                         250.000,00 €

Land Hessen:           500.000,00 €

 

Für die weitere Planung und Umsetzung in der zweiten Projektstufe (Leistungsphase 4 - 9 HOAI) wurden Fördermittel bei dem Bund (KulturInvest 2023) und dem Land Hessen (Projektförderung) beantragt. Derzeit werden vom Bund und dem Land Hessen die folgenden Fördermittel in Aussicht gestellt.

 

Bund:                         20.000.000,00 €

Land Hessen            :           11.000.000,00 €

 

Mit dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - HMWK wurden zuletzt die Bedingungen und Konditionen für die weitere Förderung verhandelt und in einer gemeinsamen Absichtserklärung, Letter of Intent (LoI), schriftlich formuliert. Der LoI soll, bis zur Vorlage eines Zuwendungsbescheides, unter anderem die Höhe der Förderung durch das Land Hessen verbindlich regeln. Das Land Hessen stellt gemäß LoI einen Betrag von bis zu 11.000.000,00 € zur Verfügung.

 

Der LoI ist nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von der Stadt Offenbach und dem Land Hessen zu unterzeichnen.

 

Hinweis:

Der Letter of Intent enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 1 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

Nichtöffentliche Anlage:

Letter of Intent (LoI), Stand 04.03.2026

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.