Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0018Ausgegeben am 15.05.2026
Eing. Dat. 13.05.2026
Renaturierung des Hainbachs südlich der Stadthalle,
hier: Ergänzender Grundsatzbeschluss – Anpassung der Planungs- und Baukosten
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-119 (Dez. II, Amt 33) vom 13.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Renaturierung Hainbach“ wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Planungsleistung (Leistungsphase 1 – 8) erhöhen sich von der im letzten Beschluss genannten Kostenschätzung von 120.000,00 Euro auf rund 160.000,00 Euro und die geschätzten Baukosten von 600.000,00 Euro auf 800.000,00 Euro (Netto).
2. Die Maßnahme wird vom Land Hessen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefördert. Die zu erwartende Förderquote liegt voraussichtlich bei 95 %.
3. Die finanziellen Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 - „Tiefbau“ in der Investitionsmaßnahme 1401010900331202 „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ zur Verfügung. Die zusätzlichen benötigten Mittel können durch die aktuell geplanten Haushaltsansätze gedeckt werden und es bedarf keiner zusätzlichen Mittelanmeldung. Die Vereinnahmung der voraussichtlichen Förderung erfolgt über das Produktkonto 14010100.3601000133 „Zuwendung Land Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ in o. g. Maßnahme.
4. Für die bauliche Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme wird zu gegebener Zeit ein Projekt- und Vergabebeschluss eingeholt.
Begründung
Am 11. Februar 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung per Grundsatzbeschluss der Renaturierungsmaßnahme des Hainbachs südlich der Stadthalle zugestimmt (Grundsatzbeschluss 2016-21/DS-I(A)0928).
Am 21. März 2024 wurde ein ergänzender Grundsatzbeschluss gefasst, der insbesondere das Genehmigungsverfahren betraf (Ergänzender Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0670).
Am 10. Dezember 2025 hat das Regierungspräsidium Darmstadt (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt) gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 43 Hessisches Wassergesetz (HWG) die Plangenehmigung für die gewässerökologische Strukturverbesserung am Hainbach erteilt.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 wurden durch das Ingenieurbüro Francke und Knittel GmbH (Mainz) erbracht und abgeschlossen. Am 04.11.2025 teilte das Büro mit, dass der Geschäftsbetrieb am 01.01.2026 eingestellt und liquidiert wird. Der Honorarvertrag wurde daher beendet, sodass die Leistungsphasen 7 und 8 nicht mehr ausgeführt wurden. Die Leistungsphasen 7 und 8 (Mitwirkung an der Vergabe und Bauüberwachung) mussten neu vergeben werden. Diese sowie die ökologische Baubegleitung werden nun durch das Ingenieurbüro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH (BGS) übernommen.
Der ungeplante Wechsel des Ingenieurbüros im laufenden Verfahren führt zu erhöhten Planungskosten. Dies ergibt sich insbesondere aus zusätzlichem Aufwand für Einarbeitung, Abstimmung und Fortschreibung der bestehenden Planungsunterlagen.
Zudem sind seit etwa 2020 deutliche Baukostensteigerungen zu verzeichnen. Aufgrund der derzeitigen Weltlage bestehen weiterhin Unsicherheiten in der Kostenentwicklung, insbesondere bei den Energie-, Material- und Lieferkosten. Ein weiterer Anstieg der Baupreise kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Maßnahme ist vorgesehen, eine Baustraße herzustellen, die nach Abschluss der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleibt. Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich teilweise auf dem Parkplatz „Nasses Dreieck“, der regelmäßig für Veranstaltungen in der Stadthalle genutzt wird. Der Parkplatz befindet sich derzeit in einem baulich schlechten Zustand. Durch die dauerhafte Nutzung der Baustraße als befestigte Fläche ergibt sich somit neben der eigentlichen Renaturierung zugleich eine nachhaltige Verbesserung der Parkplatzsituation. Zudem entfallen Kosten für den Rückbau der Baustraße. In Absprache mit der Stadthallenbetreiberin kann so die Nutzbarkeit des Parkplatzes deutlich verbessert werden.
Die Herstellung der Baustraße auf dem Nassen Dreieck muss als vorlaufende Maßnahme vorgezogen werden. Daher wird es zeitlich nicht möglich sein, die Umsetzung dessen innerhalb des noch folgenden Projekt- und Vergabebeschlusses für die Gesamtmaßnahme abzubilden. Die Arbeiten werden daher im Rahmen der geltenden Vergabegrenzen und – vollmachten durch den Magistrat umgesetzt.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“. Neben fachlicher Unterstützung durch die Hessische Landgesellschaft erfolgt eine Förderung im Rahmen der WRRL. Das Land Hessen stellt eine Förderung von
75 % - 95 % der förderfähigen Kosten in Aussicht. Gemäß der Rückmeldung vom 02. September 2025 durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), kann die Stadt Offenbach für die Gewässerentwicklung mit einer Förderung von 95 % und für den Hochwasserschutz mit 85 % der Gesamtkosten rechnen.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
