Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0019Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Klimaresiliente Umgestaltung von Schulhöfen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-120 (Dez. II und IV, Ämter 33 und 60) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Schulhöfe von städtischen Grundschulen sollen klimaresilient umgestaltet werden. Ziel ist es, den Hitzeschutz sowie den Umgang mit Niederschlägen vor Ort durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Hierzu soll noch eine Priorisierung der Grundschulen erfolgen.

 

2.    Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden zunächst an mindestens einer der priorisierten Schulen bauliche Maßnahmen umgesetzt.

 

3.    Zu den möglichen baulichen Maßnahmen zählen insbesondere unterirdische technische Anlagen mit Bepflanzung (z.B. Baumrigolen), Altlastenentfernung sowie Bodensanierung für Baumstandorte, Sitzgelegenheiten kombiniert mit größeren Hochbeeten, Entsiegelung von Flächen und Austausch versiegelter Beläge, Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung (z.B. durch Rohrverlegung), Verschattungsmaßnahmen wie Sonnensegel/Sonnenschirme und Wasserelemente.

 

4.    Die benötigten Mittel i. H. v. 800.000,00€ stehen im Haushalt 2026 auf der Investitionsmaßnahme 1401010900332601 „Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz“ auf dem Produktkonto 14010100.0952000033 „Tiefbau“ vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung. Die Finanzierung stammt aus dem Haushaltsbegleitantrag (2021-26/DS-I(A)0994) Absatz (e) „Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt“.

 

 

Begründung:

 

Der Klimawandel führt bereits heute zu einer messbaren Temperaturzunahme in Offenbach. Laut der Klimawirkungs- und Risikoanalyse von 2021 des Umweltbundesamtes liegt Offenbach im Klimaraumtyp „Wärmste Region“. Demnach weisen Orte in diesem Raumtyp die höchsten mittleren Temperaturen und die meisten Hitzetage und tropischen Nächte auf.

 

Kinder im Grundschulalter gehören in Bezug auf Hitze zu den vulnerablen Gruppen. Die körpereigenen Regulationsmechanismen sind oft noch nicht voll ausgebildet,

ihre Haut ist empfindlich, sie schwitzen weniger und produzieren gleichzeitig mehr eigene Körperwärme. Sie spielen im Freien und sie können die Auswirkungen der Hitze auf den Körper schlecht einschätzen.

 

Mit dem Ganztagsanspruch von Grundschülerinnen und -schülern ab dem Schuljahr 2026/2027 kann sich die Anzahl von Kindern, die sich bis in die Nachmittagsstunden in den Grundschulen aufhalten, deutlich erhöhen.

 

Zusammengenommen ist es deshalb wichtig, dass die Schulhöfe von Grundschulen nach und nach umgestaltet werden und der Hitzeschutz zum Beispiel durch Verschattungsmaßnahmen (Sonnensegel, Bäume), Entsiegelung und Erhöhung des Grünanteils, kindergerechte Wasserelemente, verbessert wird.

 

Ergänzend soll geprüft werden, inwieweit vor Ort das Niederschlagswasser gesammelt und für die Bewässerung von Pflanzen bzw. für Wasserelemente genutzt werden kann.

 

Zu berücksichtigen ist, dass einzelne Schulstandorte auf ehemaligen gewerblichen oder industriellen Flächen liegen und daher Altlastenverdachtsflächen darstellen können. In diesen Fällen ist vor einer Entsiegelung zu klären, ob eine Altlastensanierung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Alternativ können Maßnahmen umgesetzt werden, die keinen Eingriff in den Boden erfordern, z. B. Hochbeete oder aufgeständerte Begrünungselemente zur Vermeidung direkten Bodenkontakts.

 

Als erster Umsetzungsschritt sollen die Grundschulen anhand fachlicher Kriterien priorisiert werden. Für einen effizienten Einsatz von Ressourcen (Personal/Haushaltsmittel) sollen insbesondere Grundschulen betrachtet werden, bei denen bauliche Projekte geplant sind (z.B. Goetheschule) oder anstehen, bzw. Sanierungsbedarfe bestehen. Weitere Kriterien sollen u.a. das Vorhandensein von Altlast- bzw. Verdachtsfällen sowie die Einstufung des Lastklimas nach der Klimafunktionskarte sein. Ziel ist es, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens ein Pilotprojekt umzusetzen. Bei ausreichenden Mitteln sollen weitere Projekte durchgeführt werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.