Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0021Ausgegeben am 15.05.2026
Eing. Dat. 13.05.2026
Eigenbetrieb MainArbeit.Kommunales Jobcenter Offenbach
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und Ergebnisverwendungsvorschlag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-124 (Dez. III, OE 58) vom 13.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Jahresabschluss der MainArbeit zum 31.12.2025 wird in der vorgelegten Fassung entgegengenommen. Er wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 24.209.419,21 € und einem Jahresverlust in Höhe von 891.446,39 € festgestellt.
2. Mit dem Jahresverlust 2025 soll wie folgt umgegangen werden:
A) 50.000,00 € des Verlustes werden durch eine Verlustübernahme der Stadt Offenbach ausgeglichen. Die Mittel stehen bei der Stadt Offenbach im Haushalt 2026 unter Produktkonto 01010700.7680000520 (Verlustübernahme Eigenbetrieb MainArbeit) zur Verfügung.
B) Der verbleibende Verlust in Höhe von 841.446,39 € wird der Rücklage der MainArbeit entnommen.
3. Die Geschäftsführerin der MainArbeit wird für das Geschäftsjahr 2025 entlastet.
Begründung:
Die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach ist ein Eigenbetrieb der Stadt Offenbach. Das Stammkapital beträgt 50.000 €.
Zur Stärkung des Eigenkapitals des Eigenbetriebs wurden Einzahlungen der Stadt Offenbach in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 in Höhe von 1.000.000 € in die Kapitalrücklage eingestellt.
Ausschlaggebend für den Jahresverlust 2025 waren die einmalige Rückzahlung von ca. 0,5 Mio. € der seit 2012 gesammelten Einnahmen für Buß- und Verwarngelder an die Stadt Offenbach und die nicht auskömmlichen Pauschalen nach der KOA VV (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift).
Die Pauschalen orientieren sich an den Personalkosten der abrechenbaren Vollzeitäquivalente (VZÄ). Abrechenbar ist eine VZÄ, wenn die Mitarbeitenden direkt am SGB II Fall arbeiten. Verwaltung, Controlling, Verfahrensbetreuung, Finanzen, Forderungsmanagement, Ärztlicher Dienst, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte sind nach den Vorschriften der KOA VV nicht abrechnungsfähig. Insbesondere die Pauschale für die Sachkosten (12.207 € pro abrechenbare VZÄ) ist nicht auskömmlich. Die Pauschale wurde seit 2014 nicht mehr angepasst und trägt der allgemeinen Kostensteigerung nicht Rechnung.
In der Vergangenheit konnte die MainArbeit zusätzlich zur oben genannten Kapitalrücklage von 1,0 Mio. € weitere Rücklagen aufbauen. Da die Pauschalen nach der KOA VV nicht mehr auskömmlich sind, wurde diese Rücklage nach und nach aufgebraucht.
Zum Stand 31.12.2025 beträgt die Rücklage 1.961.817,03 € inklusive der erwähnten Einzahlung der Stadt Offenbach von 1,0 Mio. € aus der Eröffnungsbilanz. Durch die vorgesehene Entnahme des Teilverlustes 2025 in Höhe von 841.446,39 € aus der Rücklage mindert sich die Rücklage zum 31.12.2026 auf 1.120.370,64 €.
Es ist nicht abzusehen, dass die Pauschalen nach der KOA VV angepasst werden. Bei gleichbleibendem Kostendruck im Verwaltungshaushalt wird eine zumindest anteilige Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach erforderlich sein.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte durch den Wirtschaftsprüfer Göken, Polak und Partner. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt (vgl. WP-Bericht Blatt 16 Punkt 52).
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 20.04.2026 dem Jahresabschluss 2025 sowie der Ergebnisverwendung zugestimmt.
Anlage:
Jahresabschluss 2025
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
