Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0026Ausgegeben am 15.05.2026
Eing. Dat. 13.05.2026
Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kitas in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-130 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kitas die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 2.822.274,80 € für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt, 3.919.020,35 € aus Rückstellungen 2025 und 641.929,74 € Reste für Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie die Fortführung von Maßnahmen aus Vorjahren wie auch weitere noch abzustimmende Projekte, umgesetzt werden:
Schulen:
a. Elektrosanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main
b. Fenstersanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main (NORAH)
c. Vorgezogene Interimsmaßnahmen für die Mittagsverpflegung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 an diversen Grundschulstandorten
Kitas:
a. Erstellung 2. Rettungsweg an der Kindertagesstätte 7, Arnoldstraße 17, 63075 Offenbach am Main
2. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen unter Berücksichtigung der pauschalen Kürzungen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:
a. 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.836.760,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 2.253.184,21 € und Reste in Höhe von 191.929,74 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.
b. 03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 891.514,80 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 1.337.937,03 € und Reste in Höhe von 450.000,00 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits im Vorjahr erfolgt.
c. 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 94.000,00 €. Weiterhin sind Rückstellungen in Höhe von 327.899,11 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.
3. Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.
Begründung:
Die Durchführung von baulichen Maßnahmen ist im Rahmen des RDLV Bestandteil der Aufgaben der GBM Service GmbH Offenbach. Die hierfür vorhandenen Mittel wurden im Haushalt auf den Produktkonten 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“, 03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) sowie 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ zur Verfügung gestellt.
Um die Maßnahmen zügig ausführen zu können, bietet es sich an, die Abwicklung in Anlehnung an den RDLV über die GBM Service GmbH Offenbach ausführen zu lassen. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die unter Punkt 1 aufgeführten Schul- und Kitasanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung des RDLV umzusetzen, werden der GBM Service GmbH Offenbach die unter Punkt 2 genannten Mittel übertragen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
