Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0028Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Erneuerung von Straßeneinläufen und Sinkkastensammelleitungen

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-133 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Erneuerung von Straßeneinläufen (Sinkkästen) und deren Anschlussleitungen, nach der vom Eigenbetrieb der Stadt Offenbach - Kommunale Dienstleistung - erstellten Angebotsauflistung vom 23.04.2026, abschließend mit 297.190,03 € wird zugestimmt.

 

2.         Die Beauftragung erfolgt an den Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main -Kommunale Dienstleistungen.

 

3.       Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 12010100.0952003760, Investitionsnummer 1201010900601210, Erneuerung von Sinkkästen und Leitungen (12.01.01), wie folgt zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2026:                                                297.190,03 
Gesamt:                                                                       297.190,03 €

 

4.      Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Kreditmarktmittel                                                       297.190,03 €

Gesamt:                                                                      297.190,03 €

 

 

Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - legt im Zuge der Befahrung von Kanälen und Sinkkästen jährlich eine Auflistung der wichtigsten zu erneuernden Straßeneinläufe in einem Maßnahmenkatalog (Anlage 1) vor. Die Straßeneinläufe sind Bestandteil der Straße, da sie der Straßenentwässerung dienen, und sind im Bedarfsfall deshalb von der Stadt zu erneuern.

 

Die Sinkkastensanierungsmaßnahmen für das Jahr 2026 des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - sind nach Straßen aufgelistet.

 

Die Auflistung basiert auf Angaben des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - und ist gegliedert nach Straßen, mit der Angabe der Bauleistungen, Ingenieurkosten und TV-Befahrungen inklusive deren Auswertungen.

 

Gemäß der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG Hessen) entsteht für den Um- und Ausbau der in der Baulast der Stadt liegenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) eine Straßenbeitragspflicht. Hierzu zählt auch die Erneuerung der Straßeneinläufe (Sinkkästen) und deren Anschlussleitungen, soweit diese über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht. Die Straßenbeiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der jeweiligen Verkehrsanlage und der Erneuerung der dortigen Straßenentwässerung besondere Vorteile entstehen. Inwieweit die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung erfüllt sind, kann erst im Zuge der Durchführung der Maßnahme abschließend festgestellt werden.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Nach dem derzeitigen Stand könnte durch die in der Anlage aufgeführten Erneuerungsmaßnahmen im Brunnenweg (von Waldstraße bis Weserstraße) und in der Landgraf-Friedrich-Straße (von Dörnigheimer Straße bis Marstallstraße / Bürgeler Straße) eine Straßenbeitragspflicht ausgelöst werden.

Anlage:

Anmeldung Erneuerung Straßeneinläufe und Sinkkastensammelleitungen 2026

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.