Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0032Ausgegeben am 15.05.2026
Eing. Dat. 13.05.2026
Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-138 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 13.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage Teil 4) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Durchführungsvertrag mit der Xaal Ventures SARL, Boulevard F. W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, in der Fassung vom 20.04.2026 (Auslage Teil 7) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 656 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7
- Im Osten: durch die Kékuléstraße
- Im Süden: durch die Mühlheimer Straße
- Im Westen: durch die Kettelerstraße
Der Bebauungsplan Nr. 656 wird in der Fassung vom 14.04.2026 (Auslage Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
4. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage Teil 2) in der Fassung vom 15.04.2026 beigefügt.
Begründung:
Im Offenbacher Stadtteil Offenbach-Ost soll auf dem Vorhabengrundstück Kettelerstraße 100 / Mühlheimer Straße 164, in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 253/7 (NEU nach Teilung: 253/9, 253/10 und 253/11), ein Rechenzentrum des Vorhabenträgers und Grundstückseigentümers Xaal Ventures SARL errichtet werden. Das Gelände wurde in der Vergangenheit gewerblich genutzt und wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Standort für ein Rechenzentrum mit entsprechender Bebauungsstruktur ermöglicht. Dabei wurde die verkehrliche Erschließung des Grundstücks über die Kettelerstraße und die bestehende Grünstruktur im südwestlichen Bereich des Grundstücks planungsrechtlich gesichert.
Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ vom 30.11.2023.
Zu 1:
Die in der Auslage Teil 5 in Kopie enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 656 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.11.2025 bis 22.12.2025 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen und geringfügigen Änderungen sowie Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans.
Da das Lufthygienegutachten nicht eindeutig erkennbar ausgelegt wurde, wurde eine erneute Offenlage der Planung notwendig.
Die in der Auslage Teil 5 in Kopie enthaltenen Stellungnahmen wurden während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 656 und des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom 16.02.2026 bis 02.04.2026 abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen redaktionellen Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans.
Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Auslage Teil 4 aufgeführt.
Zu 2:
Der Durchführungsvertrag enthält alle erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens sowie zu Art und Umfang der durchzuführenden (Erschließungs-) Maßnahmen einschließlich Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen.
Die städtebaulich relevanten Inhalte des Letter of Intent vom 20.03.2023 (LOI) zwischen der CloudHQ LLC und der Stadt Offenbach sind im vorliegenden Durchführungsvertrag oder im Bebauungsplan geregelt worden. Vorgaben des LOI, die die Energieversorgung Offenbach AG oder die Energienetze Offenbach GmbH betreffen, wurden in weiteren Verträgen (Netzanschluss-, Abwärmebereitstellungs- oder Erbbaurechtsoptionsvertrag) übernommen. Für die inhaltliche Kongruenz zwischen den Regelungen des LOI und dem jeweiligen Vertrag sind die entsprechenden Vertragsparteien verantwortlich.
Der vorliegende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ nach § 12 BauGB ist das Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Xaal Ventures SARL, Boulevard F. W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg.
Gemäß der Begründung unter Punkt 3 in der Magistratsvorlage Nr. 2025-328 (Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans zwecks Veröffentlichung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) sollte der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 24.09.2025 vom Magistrat weiterverhandelt und vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 656 abschließend die Verbindlichkeit erreicht werden. Daher wird der Durchführungsvertrag vor dem nachfolgenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 3:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 30.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 16.01.2024 in der Offenbach-Post.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnte, wurden frühzeitig unterrichtet und zu einer Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der weiteren benötigten Fachgutachten aufgefordert. Zu diesem Zweck wurden die Behörden zu einem Scoping-Termin eingeladen, der am 14.03.2024 in Form einer Videokonferenz stattgefunden hat.
Die Ergebnisse des Scoping-Termins bildeten die Grundlage für den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 03.09.2024 bis zum 07.10.2024 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Fachgutachten im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.09.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.08.2024 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 07.10.2024 gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind eine Anregung der Öffentlichkeit, 33 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie drei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 06.11.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 nebst Begründung und Umweltbericht zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 wurde zusammen mit der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und den Fachgutachten Altlasten, Archäologie, Artenschutz, Entwässerung, Klima, Schallgutachten, Verkehr sowie Lufthygiene im Zeitraum vom 17.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 14.11.2025 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 14.11.2025 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 22.12.2025 aufgefordert.
Im Rahmen der Beteiligung sind 33 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie städtischer Ämter eingegangen. Aus der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu redaktionellen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans.
Das Lufthygienegutachten wurde während der Offenlage nicht eindeutig erkennbar ausgelegt. Somit war eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig, die ausschließlich auf das Lufthygienegutachten beschränkt wurde.
Alle Unterlagen aus der Veröffentlichung und Beteiligung des Bebauungsplan-Entwurfs wurden im Rahmen der erneuten Offenlage im Zeitraum vom 16.02.2026 bis einschließlich 02.04.2026 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 13.02.2026 sowie mit formaler Korrektur am 27.02.2026 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13.02.2026 und mit formaler Korrektur nochmals am 27.02.2026 von der erneuten Veröffentlichung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.04.2026 aufgefordert.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung sind 7 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und städtischer Ämter eingegangen. Aus der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten lediglich redaktionelle Hinweise und führten nicht zu Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB in der Fassung vom 15.04.2026 nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Zu 4:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplan im Auslageordner zur Einsichtnahme aus: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen (Auslage Teil 1), Begründung mit Umweltbericht (Auslage Teil 2), Vorhaben- und Erschließungsplan (Auslage Teil 3), Abwägung der Stellungnahmen (Auslage Teil 4), Kopien der Stellungnahmen (Auslage Teil 5), Liste der Gutachten (Auslage Teil 6), einzelne Fachgutachten (Auslage Teil 6A bis 6H) sowie der Durchführungsvertrag in der Fassung vom 20.04.2026 mit seinen Anlagen (Auslage Teil 7).
Der Durchführungsvertrag einschließlich seiner Anlagen (Auslage Teil 7) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Kopien der Stellungnahmen (Auslage Teil 5).
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die öffentlichen Auslagen 1 – 4 und 6 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Auslagen 5 und 7 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
