Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0012/1Ausgegeben am 28.05.2026

Eing. Dat. 28.05.2026

 

 

 

 

 

Waldschwimmbad Rosenhöhe: Freier Eintritt für Kinder während der Sommerferien 2026

Änderungsantrag B´90/Die Grünen und Die Linke vom 28.05.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt verändert:

 

Der Magistrat wird damit beauftragt:

 

1) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH eine Regelung zu treffen, die Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr probeweise freien Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe zu ermöglichen. Die Regelung soll schnellstmöglich, aber spätestens zum Beginn der Sommerferien in Kraft treten und bis zum Ende der Sommersaison 2026 gelten. Im Herbst soll ein Bericht im Ausschuss KSS über die Auswirkungen für den Badebetrieb und die finanziellen Effekte erfolgen.

 

2) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH folgende Ermäßigungsregelungen einzuführen:

 

a)    für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis analog zur Beschlusslage 2021-26/DS-I(A)0555/1 anzupassen. Ziel soll sein, dass Begleitpersonen dauerhaft freier Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe gewährt wird.

 

b)    Ermäßigter Eintritt für Auszubildende

 

c)    Ermäßigter Eintritt für ALG-II-Empfänger*innen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1) Der Badespaß wird in der anstehenden Sommersaison aufgrund der Bauarbeiten am Waldschwimmbad sicher eingeschränkt sein, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Insofern bietet sich mit der Baustelle auch eine Gelegenheit, um freien Eintritt für alle unter 14 Jahren zu erproben und die gesammelten Erfahrungen anschließend im Ausschuss darzustellen mit dem Ziel eines dauerhaft freien Eintritts für Kinder bis 14 Jahren.

Eine solche Regelung wäre analog zur geltenden Regelung in Frankfurt. Allerdings haben auch Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in der Regel kein eigenes Einkommen, sodass in einem nächsten Schritt auch für sie erwogen werden sollte den Eintritt zu erlassen.

 

Zu 2) Es gibt einige Personengruppen, die bisher keinen ermäßigten Eintritt in das Schwimmbad erhalten. Das erscheint nicht angemessen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.