Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0038Ausgegeben am 08.06.2026

Eing. Dat. 28.05.2026

 

 

 

 

 

Wahl der Vertretung für die Regionalversammlung Südhessen für die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2026 bis 31.03.2031

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-143 (Dez. I, Amt 10.1) vom 27.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

fünf Personen aus dem Kreis der zur Stadtverordnetenversammlung wählbaren Personen zu Mitgliedern der Regionalversammlung Südhessen sowie deren Stellvertretungen wählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Abs. 1 HLPG werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder von den Vertretungskörperschaften der Landkreise, der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain nach den Grundsätzen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes für deren Wahlzeit gewählt.

 

Wählbar ist, wer in die jeweilige Vertretungskörperschaft gewählt werden kann; nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörden, die Aufgaben der Raumordnung wahrnehmen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.