Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0039Ausgegeben am 08.06.2026
Eing. Dat. 28.05.2026
Vorschlag zur erneuten Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-144 (Dez. I, Amt 10.1) vom 27.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Präsidenten des Amtsgerichts gem. § 7 Ortsgerichtsgesetz vorschlägt, Frau Rosa Kötter sowie Herrn Artur Hartmann erneut für jeweils fünf Jahre zur Ortsgerichtsschöffin bzw. zum Ortsgerichtsschöffen zu ernennen.
Begründung:
Für zwei der sieben Ortsgerichtsschöffen läuft die Ernennung im Jahr 2026 aus.
Mit Schreiben vom 17.04.2020 hatte der Präsident des Amtsgerichts Offenbach der beantragten Erhöhung von gesetzlich vorgesehenen vier Ortsgerichtsschöffen auf sieben Ortsgerichtsschöffen zugestimmt.
Die Mitglieder des Ortsgerichtes werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgerichtspräsidenten auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der / die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Amtszeit von Frau Kötter endete am 11.01.2026, die Amtszeit von Herrn Hartmann am 28. April 2026.
Beide Kandidaten sollen erneut für jeweils fünf Jahre vorgeschlagen werden.
Gemäß Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach vom 31.03.2026, Posteingang im Hauptamt am 13. Mai 2026, bestehen gegen eine Wiederwahl von Frau Kötter und Herrn Hartmann keine Bedenken.
Gemäß § 7 Abs. 2 Hessisches Ortsgerichtsgesetz hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
