Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0042Ausgegeben am 08.06.2026
Eing. Dat. 28.05.2026
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-155 (Dez. II, Amt 51) vom 27.05.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Tagespflegekindern und die Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII wird beschlossen.
2. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen ist mit einem Mehraufwand von ca. 150.000,00 € auf dem Produktsachkonto 06010200.7250000451 pro Jahr zu rechnen. Aufgrund des Rückgangs der Nachfrage auf Betreuungsplätze bei Kindertagespflegepersonen bedarf es keiner Erhöhung des Haushaltsansatzes in 2026.
Begründung:
Die Satzung bedarf aufgrund veränderter fachlicher und rechtlicher Grundlagen einer Überarbeitung. Deshalb wurde die Satzung insgesamt neu strukturiert und in der vorliegenden Form aktualisiert. Dabei wurden Verbesserungsvorschläge von Kindertagespflegepersonen, Eltern und Verwaltung berücksichtigt.
Es wurden folgende Regelungen neu eingeführt oder verändert:
- Die Sachkosten wurden auf Basis eines vom hessischen Städtetag bereitgestellten Berechnungsmodells von 1,80 € auf 1,94 € pro Betreuungsstunde erhöht.
- Kindertagespflegepersonen erhalten eine verbindliche Fortzahlung der laufenden Geldleistung, wenn Eltern ihre Kinder kurzfristig aus der Tagespflege nehmen.
- Für die Vorbereitung auf die Betreuung der Kinder wird erstmalig eine Pauschale von 40,00 € pro Monat für diese Zeiten eingeführt.
- Der Betreuungsbeginn ist unabhängig von Schließzeiten möglich.
- Die Begrenzung der Betreuung für bestimmte Tageszeiten wurde aufgehoben.
- Die Eingewöhnungszeit wird voll refinanziert.
- Bei längeren Fehlzeiten eines Kindes wird keine pauschale Kürzung der laufenden Geldleistung vorgenommen, sondern im Einzelfall entschieden.
- Der Zuschuss für Fortbildung wurde von 5,00 € pro Unterrichtseinheit auf 6,00 € erhöht.
- Die Bemessungsgrundlage für die Unfallversicherung orientiert sich nach aktueller Rechtsprechung an den Einnahmen aus Kindertagespflege in angemessener Höhe.
Die Elternbeiträge wurden bewusst auf dem bestehenden Niveau und damit unter dem Niveau der Beiträge für Kindertagesstätten beibehalten, um der zurückgehenden Nachfrage in der Kindertagespflege entgegen zu wirken.
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 12.05.2026 zu den Änderungen angehört.
Anlagen:
Satzung
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
