Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 8
Übergangsmanagement Schule-Beruf
hier: Beschluss zur Durchführung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 01/2026 bis
12/2027 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung für das Projekt „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-069 (Dez. II, Amt 51) vom 25.02.2026,
2026-31/DS-I(A)0002
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Landesprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“, mit einer Laufzeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 wird für den Projektzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Übergangsmanagement Schule-Beruf durchgeführt und fortgesetzt.
2. Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über
30,12 % der Gesamtfördersumme (394.365,76 €) an Eigenmitteln in Höhe von 118.765,76 € wird erbracht.
3. Die Summe der Eigenmittel setzt sich aus Geldmitteln in Höhe von 72.395,70 € und anteilige Berechnung der Miete in Höhe von 46.370,06 € zusammen. Die restliche zu erbringende Kofinanzierung durch Geldmittel von insgesamt 72.395,70 € ist vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf dem Produktkonto 06020100.7128000651 „Übergangsmanagement Schule-Beruf“ etatisiert. Die Mittel der Miete sind vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 für den Zeitraum beim Produktkonto 01010800.6700000020 „Mieten und Nutzungsentgelte“ etatisiert.
4. Die entsprechende Förderung in Höhe von 275.600,00 € wird über das Produktkonto 06020100.5421000251 in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vereinnahmt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
