Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026

 

 

 

 

 

TOP 15
Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“
1.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 631
2. Zustimmung zum Auswertungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 648
3. Billigung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 648
4. Kenntnisnahme des Entwurfs des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 648

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-105 (Dez. IV, Ämter 62, 60) vom 29.04.2026,
2026-31/DS-I(A)0009

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslagen einstimmig wie folgt:

 

  1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 631 „Klinikum – Umstrukturierung Zentraler Bereich“

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, auf dem Gelände des Sana Klinikums Offenbach ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 631 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst Teile der Flurstücke 266/20, 266/23 und 266/24 (zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses alle ehemals Teile des Flurstück 266/16) sowie der Straßenparzelle „Rosenau-straße“ (Flurstück 585/1) und wird umgrenzt wie folgt:

 

-       Im Norden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m südlich des historischen Klinikgebäudes (Ernst-Rebentisch-Zentrum),

 

-       Im Osten: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m westlich des neuen Zentralgebäudes (NKO), die im südlichen Längendrittel um ca. 40 m nach Westen zurückspringt,

 

-       Im Süden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie entlang der südlichen Grenze der Rosenaustraße und östlich davon in Verlängerung der Rosenaustraße,

 

-       Im Westen: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 15 m östlich der Kindertagesstättengebäude.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug (Anlage 1) dargestellt.

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 648 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt. Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 648.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 648 mit seinen Bestandteilen Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 02.03.2026, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 648 wird umgrenzt durch:

 

-       Im Norden: den Starkenburgring,

 

-       Im Osten: die Lortzing- und Brinkstraße,

 

-       Im Süden: die Beethovenstraße,

 

-       Im Westen: die Sprendlinger Landstraße.

 

  1. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 31.03.2026 (Auslage 7) mit der Sana Klinikum Offenbach GmbH, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Die Anlagen sowie die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2026

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung