Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 18
Waldschwimmbad Rosenhöhe: Freier Eintritt für Kinder während der Sommerferien 2026
Antrag Die Linke vom 13.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0012
Änderungsantrag B´90/Die Grünen und Die Linke vom 28.05.2026,
2026-31/DS-I(A)0012/1
Änderungsantrag SPD und CDU vom 28.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0012/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird damit beauftragt,
1) bei der Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut freien oder ermäßigten Zugang zu Freizeit- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche – darunter insbesondere das Waldschwimmbad Rosenhöhe während der hessischen Sommerferien – als mögliche Einzelmaßnahme zu berücksichtigen.
2) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH die Ermäßigungsregelung für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis analog zur Beschlusslage
2021-26/DS-I(A)0555/1 anzupassen. Ziel soll sein, dass Begleitpersonen dauerhaft freier Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe gewährt wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0012/1
Frau Stv. Schroeder-Rupp (FREIE WÄHLER – Volt) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
2026-31/DS-I(A)0012/1 (Punkt 1)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird damit beauftragt:
1) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH eine Regelung zu treffen, die Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr probeweise freien Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe zu ermöglichen. Die Regelung soll schnellstmöglich, aber spätestens zum Beginn der Sommerferien in Kraft treten und bis zum Ende der Sommersaison 2026 gelten. Im Herbst soll ein Bericht im Ausschuss KSS über die Auswirkungen für den Badebetrieb und die finanziellen Effekte erfolgen.
2026-31/DS-I(A)0012/1 (Punkt 2)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird damit beauftragt:
2) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH folgende Ermäßigungsregelungen einzuführen:
a) für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis analog zur Beschlusslage 2021-26/DS-I(A)0555/1 anzupassen. Ziel soll sein, dass Begleitpersonen dauerhaft freier Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe gewährt wird.
b) Ermäßigter Eintritt für Auszubildende
c) Ermäßigter Eintritt für ALG-II-Empfänger*innen.
2026-31/DS-I(A)0012/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut freien oder ermäßigten Zugang zu Freizeit- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche – darunter insbesondere das Waldschwimmbad Rosenhöhe während der hessischen Sommerferien – als mögliche Einzelmaßnahme zu berücksichtigen.
Ziffer 2 bleibt unverändert bestehen.
2026-31/DS-I(A)0012
Durch Annahme der 2026-31/DS-I(A)0012/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2026-31/DS-I(A)0012.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt,
1) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH eine Regelung zu treffen, die Kindern bis 14 Jahren im Zeitraum der hessischen Sommerferien 2026 freien Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe ermöglicht.
2) mit der SFO Sport und Freizeit GmbH und der best-OF-swim GmbH die Ermäßigungsregelung für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis analog zur Beschlusslage
2021-26/DS-I(A)0555/1 anzupassen. Ziel soll sein, dass Begleitpersonen dauerhaft freier Eintritt ins Waldschwimmbad Rosenhöhe gewährt wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
