Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2026
TOP 19
Projekt Sanierung der Gebäude, Ersatzneubau und Freiflächen auf der Sportanlage Eichwaldweg in Offenbach am Main
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-113 (Dez. I und IV, Ämter 52 und 60) vom 13.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0013
Ergänzungsantrag B´90/Die Grünen vom 28.05.2026, 2026-31/DS-I(A)0013/1
Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0013, 2026-31/DS-I(A)0013/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung und Erweiterung am Sportzentrum Eichwaldweg in Offenbach am Main, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 4.780.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.
2. Die Sportanlage Eichwaldweg soll umfassend saniert und zukunftsfähig umgestaltet werden. Neben der Sanierung des Bestandsgebäudes wird ein Teil der bestehenden Anlagen abgerissen und neu errichtet, da eine Sanierung in Teilbereichen nicht wirtschaftlich ist und keine nachhaltige, langfristige Lösung darstellt. Schwerpunkt des Projekts ist die Modernisierung und Erweiterung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Neuschaffung notwendiger Funktionsräume und Aufenthaltsbereiche für Vereine. Der Energiestandard sowie die Innenausstattung werden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
3. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Erbringung der Planungsleistungen, zur Vorbereitung der Bauausführung sowie der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.
Das Honorar der OPG für das Projektmanagement richtet sich nach den Regelungen des Rahmenvertrags vom 02.11.2020 zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt.
4. Aufgrund der Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und bei Bedarf halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten. Die fertige Planung ist den Stadtverordneten vorzulegen und in einer KSS-Ausschusssitzung vorzustellen.
5. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.
Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.
6. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG für den Fall, dass die Stadt Offenbach Fördermittel für dieses Projekt erhalten sollte, die Förderrichtlinien sowie alle mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstigen Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von SKS - Sanierung Kommunaler Sportstätten, (veröffentlicht am 16. Oktober 2025 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind grundsätzlich einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.
7. Im Falle einer Förderung erfolgen der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe durch das Sportamt. Die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für das Sportamt sowie für das Amt für Planen und Bauen. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorgaben und Vorlagen des Fördergebers, sowie Informationen über förderrelevante Änderungen im Projekt.
8. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.
9. Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 08020100.0951000060 „Sportanlage Eichwaldweg- Planung der Übernahme und Erweiterung (OPG)“, Investitionsnummer 0802010900602401, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2025 und früher: 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 100.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 3.038.000,00 €
Haushaltsmittel 2028: 1.342.000,00 €
Gesamt: 4.780.000,00 €
Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung oder der Ausschreibungsergebnisse ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.
Die nichtöffentliche Anlage 2 (Grobkostenschätzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2026-31/DS-I(A)0013/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Punkt 4 wird nach dem letzten Satz wie folgt ergänzt:
(…). Die fertige Planung ist den Stadtverordneten vorzulegen und in einer KSS-Ausschusssitzung vorzustellen.
2026-31/DS-I(A)0013
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung und Erweiterung am Sportzentrum Eichwaldweg in Offenbach am Main, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 4.780.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.
2. Die Sportanlage Eichwaldweg soll umfassend saniert und zukunftsfähig umgestaltet werden. Neben der Sanierung des Bestandsgebäudes wird ein Teil der bestehenden Anlagen abgerissen und neu errichtet, da eine Sanierung in Teilbereichen nicht wirtschaftlich ist und keine nachhaltige, langfristige Lösung darstellt. Schwerpunkt des Projekts ist die Modernisierung und Erweiterung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Neuschaffung notwendiger Funktionsräume und Aufenthaltsbereiche für Vereine. Der Energiestandard sowie die Innenausstattung werden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
3. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Erbringung der Planungsleistungen, zur Vorbereitung der Bauausführung sowie der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.
Das Honorar der OPG für das Projektmanagement richtet sich nach den Regelungen des Rahmenvertrags vom 02.11.2020 zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt.
4. Aufgrund der Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und bei Bedarf halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.
5. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.
Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.
6. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG für den Fall, dass die Stadt Offenbach Fördermittel für dieses Projekt erhalten sollte, die Förderrichtlinien sowie alle mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstigen Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von SKS - Sanierung Kommunaler Sportstätten, (veröffentlicht am 16. Oktober 2025 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind grundsätzlich einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.
7. Im Falle einer Förderung erfolgen der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe durch das Sportamt. Die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für das Sportamt sowie für das Amt für Planen und Bauen. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorgaben und Vorlagen des Fördergebers, sowie Informationen über förderrelevante Änderungen im Projekt.
8. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.
9. Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 08020100.0951000060 „Sportanlage Eichwaldweg- Planung der Übernahme und Erweiterung (OPG)“, Investitionsnummer 0802010900602401, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2025 und früher: 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2026: 100.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 3.038.000,00 €
Haushaltsmittel 2028: 1.342.000,00 €
Gesamt: 4.780.000,00 €
Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung oder der Ausschreibungsergebnisse ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2026
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
